Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, feste Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum einzurichten, um die Flächengerechtigkeit zu gewährleisten. Dies soll zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel erfolgen, gefolgt von weiteren geeigneten Flächen. Das erwartete Ergebnis ist eine bessere Organisation des E-Scooter-Verkehrs und die Gewährleistung eines ungehinderten Fußverkehrs.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat hat bei der Einrichtung fester Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Bereich diesem Punkt entsprochen und wird auch zukünftig bei der Einrichtung von Abstellflächen so verfahren. Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Begonnen wird mit den Nebenstraßen der Zeil. Im zweiten Schritt werden geeignete Flächen in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels identifiziert. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen berücksichtigt. Im dritten Schritt wird geprüft, ob die Ausweisung von Abstellflächen in weiteren Bereichen des Stadtgebietes erforderlich ist. Grundsätzlich soll außerhalb, von stark durch Fußgänger:innen genutzte Bereiche, das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden, da dieses den besonderen Vorteil des Verkehrsmittels ausmacht. Dort, wo feste E-Scooter-Abstellflächen im Bereich von Gehwegen eingerichtet werden, muss eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleiben. Diese Regelung wird analog der Einrichtung von Pkw-Parkplätzen angewendet. E-Scooter können auch außerhalb von festen Abstellflächen abgestellt werden. Hier gilt die Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese regelt, dass "beim Abstellen von E-Scootern eine nutzbare Restgehwegbreite von mind. 1,5 Meter freizuhalten ist". Diese Mindestbreite ist erforderlich, um einen ungehinderten Fußverkehr zu gewährleisten und gilt einheitlich auch bei anderen Sondernutzungen im öffentlichen Raum, beispielsweise bei der Außengastronomie.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 217 zurück — STVV-Antrag von LINKE., beschlossen am 16. Dezember 2021. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht); FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE (= Kenntnis) bei Abwesenheit fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION