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Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, geeignete Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8 zu prüfen. Dies ist notwendig, um gefährliche Situationen durch wild abgestellte E-Scooter auf engen Gehwegen zu vermeiden und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Abstellflächen im Ortsbezirk 8 im Kontext der bereits beschlossenen Sondernutzungserlaubnis (Bericht B 339) für E-Scooter geeignet sind.

Begründung

Im Ortsbezirk 8 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil viele E-Scooter wild auf den sehr engen Gehwegen abgestellt werden. Hinzukommt, dass durch die städtischen Energieeinsparmaßnahmen die Straßenlaternen runtergedimmt sind und Bürgerinnen und Bürger so leicht einen am Boden liegenden E-Scooter übersehen können. Es ist deshalb im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, eine zeitnahe Lösung nicht nur für den Innenstadtbereich zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
  2. 9. Januar 2023OFOF 250/8Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. Januar 2023Sie sind hier
    OMOM 3486Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8
    Direktanregung
  4. 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 855Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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