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Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel. Aufgrund begrenzter Ressourcen kann jedoch derzeit keine definitive Aussage über die genauen Standorte getroffen werden. Es wird an einem Projekt zu Mobilitätsstationen gearbeitet, das E-Scooter-Abstellmöglichkeiten an zentralen ÖPNV-Haltepunkten berücksichtigt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat identifiziert aktuell mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel und plant im Anschluss, diese Flächen auszuweisen.

Aufgrund limitierter personeller und finanzieller Ressourcen können nicht mehrere Bereiche gleichzeitig untersucht werden. Es gilt die im Bericht des Magistrats B 339 vom 09.09.2022 beschriebene Reihenfolge. Daher kann der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage darüber treffen, ob - und wenn ja, in welchen Bereichen - im Stadtgebiet, weitere E-Scooter-Abstellflächen ausgewiesen werden.

Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass parallel an einem Projekt zu Mobilitätsstationen gearbeitet wird, bei dem insbesondere E-Scooter-Abstellmöglichkeiten im Bereich von zentralen ÖPNV-Haltepunkten betrachtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
  2. 9. Januar 2023OFOF 250/8Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 26. Januar 2023OMOM 3486Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8Direktanregung
  4. 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 855Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 8
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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