E Roller außerhalb der Innenstadt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Kriterien zur Definition stark frequentierter Fußgängerbereiche zu prüfen und zu berichten. Dies soll dazu beitragen, die Regelungen für eScooter-Stellplätze zu verbessern und die Behinderungen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Im Bericht B339 berichtet der Magistrat, dass eScooter-Stellplätze vorerst nur in Innenstadt und Bahnhofsviertel ausgewiesen werden sollen und außerhalb von nicht näher definierten "von stark durch Fußgänger:innen genutzten Bereichen" am sogenannten free-floating-Prinzip festgehalten werden soll.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Anhand welcher Kriterien definiert der Magistrat "von Fußgängern stark frequentierte Bereiche"?
- Liegen dem Magistrat Daten zu solchen Bereichen außerhalb der Innenstadt vor, oder ist es geplant, solche Daten zu erheben und wenn ja, in welchem Zeitraum?
- Bis wann soll Schritt 3 der im B339 genannten Maßnahmen, d.h. die Prüfung, ob eine Ausweisung von festgelegten Stellplätzen auch in anderen Stadtgebiete notwendig ist, abgeschlossen sein?
- Laut der Sondernutzungserlaubnis muss außerhalb von festgelegten Stellplätzen eine Restgehwegbreite von 1,50 m freigehalten werden. Wird die Einhaltung der Regelungen der Sondernutzungserlaubnis abgesehen von der Möglichkeit der direkten Meldung an die Betreiberfirmen auch von Seiten des Magistrats überwacht, und wenn ja, welche Daten liegen hier vor?
- Hat der Magistrat Kenntnisse über die Häufigkeit und/oder den Inhalt der direkten Meldungen an die verschiedenen Betreiberfirmen?
- Wurde mit den Betreiberfirmen festgelegt, in welchem Zeitraum gemeldete Verstöße zu beheben sind, und wird dies irgendwie nachverfolgt?
Begründung
Während es zu begrüßen ist, dass dem eScooter-Chaos nun zumindest in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel Einhalt geboten werden soll, so führt das freie Abstellen der Geräte auch außerhalb dieser Stadtteile zu ständigen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sie stehen quer auf Radwegen und blockieren Gehwege, Hauseingänge und Straßenbahnhaltestellen. Die Regelungen der Sondernutzungserlaubnis scheint kaum jemanden zu interessieren, und ob die Möglichkeit der Meldung an die Betreiberfirmen zu irgendetwas führt, darf auch bezweifelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 17. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 667/1E Roller außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. November 2022VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Anfrage
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2023VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme