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E-Leih-Scooter-Parkplätze Innenstadt und Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: V
91 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu möglichen E-Scooter-Parkplätzen in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel bereitzustellen. Dies ist notwendig, um Behinderungen durch abgestellte E-Scooter zu reduzieren und die Maßnahmen transparent darzustellen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 400, kündigt der Magistrat an, mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel bis Ende des

  1. Quartals 2023 zu identifizieren und anschließend umsetzen zu wollen. Dies voran gestellt wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Flächen konnten als mögliche E-Scooter-Parkplätze identifiziert werden? - Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte jeweils für die einzelnen Flächen angeben. - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit die E-Scooter-Parkplätze, sowie deren Wirkung (Bereich im dem E-Scooter nicht mehr abgestellt werden dürfen), im Geoportal der Stadt darzustellen? - In wie weit ist durch die Sondernutzungserlaubnis gewährleistet das Leih-E- Scooter im Umfeld von E-Scooter-Parkplätzen nur noch auf diesen abgestellt werden dürfen? Insbesondere interessiert in welchem Zeitrahmen das sog. "Geofencing" in den jeweiligen Systemen der Verleihfirmen umgesetzt sein muss. - Wann ist mit Ergebnissen aus dem, ebenfalls in der ST 400 erwähnten, Projekt zu "Mobilitätsstationen" zu rechnen?

Kontext

In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 400, kündigt der Magistrat an, mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel bis Ende des

  1. Quartals 2023 zu identifizieren und anschließend umsetzen zu wollen.

Begründung

Nach wie vor gehen von abgestellten Leih-E-Scootern viel zu oft Behinderungen oder gar Gefährdungen aus. Deshalb ist es bedauerlich, dass der Magistrat diesem Problem bisher nur in einigen Teilen der Stadt begegnen will. Um so wichtiger erscheint es daher das zumindest dort zügig und transparent gehandelt wird. Eine Darstellung im Geoportal ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern nach zu voll ziehen ob die Massnahmen Wirkung entfalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
  2. 17. Oktober 2022OFOF 667/1E Roller außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 1. November 2022VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Anfrage
  4. 6. Februar 2023STST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
  5. 21. Mai 2023OFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 6. Juni 2023Sie sind hier
    VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und Bahnhofsviertel
    Anfrage
  7. 16. Oktober 2023STST 2117ELeih-Scooter Parkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
  8. 15. Februar 2024OFOF 1191/1Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  9. 5. März 2024OMOM 5235Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenDirektanregung
  10. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 1142Projekt „Mobilitätsstationen“ im Ortsbeirat 1 vorstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

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