E-Leih-Scooter Parkplätze Innenstadt und Bahnhofsviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die sukzessive Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, um das Abstellen von E-Scootern zu regulieren und gefährliche Situationen zu vermeiden. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und ein positives Stadtbild zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung der E-Scooter-Parkplätze erfolgt sukzessiv. Der Magistrat versucht dabei Synergien zu nutzen und Arbeiten im unmittelbaren Umfeld zusammen umzusetzen.
Im Bahnhofsviertel erfolgt die Abstimmung der geplanten E-Scooter-Parkplätze gemeinsam mit dem Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main und der Landespolizei. Dafür werden alle Örtlichkeiten im Detail überprüft. Berücksichtigt werden benötigte Lieferverkehrszonen, Sommergärten und Baustellen (bereits vorhanden oder in Kürze einzurichten).
Bei der Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen wird ein "100-Meter-Raster" angestrebt. Das heißt, dass möglichst alle einhundert Meter E-Scooter-Parkplätze eingerichtet werden. So soll erreicht werden, dass E-Scooter nur noch auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Auf der Internetseite www.mainziel.de, dem städtischen Verkehrsinformationsportal, werden die bereits eingerichteten E-Scooter-Parkplätze dargestellt (Auswahl/"Alle Layer"/E-Scooter-Stellflächen).
Generell stellt das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum eine Sondernutzung dar. Verleihfirmen erhalten auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Ziel dieser Regelung ist es, das Angebot von Leih-E-Scootern in Frankfurt am Main zu ermöglichen, jedoch das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen.
E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Vor Beginn des Mietvorgangs gibt es bereits Hinweise, wie die Scooter abzustellen sind. Des Weiteren setzen die Betreiberfirmen gerade sukzessive um, dass vor Beendigung des Mietvorgangs ein entsprechendes Foto zu machen ist, wie das Fahrzeug abgestellt wurde. Vorher lässt sich der Mietvorgang nicht beenden.
Die Regelungen sind ein wichtiger Beitrag, um Geh- und Radwege im Allgemeinen und Blindenleitsysteme im Besonderen von falsch abgestellten (oder hingeworfenen) E-Scootern freizuhalten. Völlig unterbinden lassen sich diese Missstände mit Regelungen und repressiven Mitteln jedoch nicht. Hier sind Gemeinsinn und Verantwortungsgefühl aller Nutzer:innen gefragt, um vulnerable Gruppen zu schützen und für ein positives Stadtbild zu sorgen.
E-Scooter, die aufgrund zu geringer Restgehwegbreite verkehrsbehindernd abgestellt wurden, sollten stets den jeweiligen Betreiberfirmen gemeldet werden. Die E-Scooter-Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder unter https://www.scooter-melder.de/
Mit Ergebnissen aus dem Projekt "Mobilitätsstationen" ist im Laufe des zweiten Halbjahres 2023 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2022VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Anfrage
- 6. Februar 2023STST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2023VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelAnfrage
- 16. Oktober 2023Sie sind hierSTST 2117ELeih-Scooter Parkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
- 15. Februar 2024OFOF 1191/1Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5235Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 83 WochenSTST 1142Projekt „Mobilitätsstationen“ im Ortsbeirat 1 vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab