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E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?

Vorlagentyp: V
57 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Informationen zu den E-Scooter-Stellplätzen außerhalb der Innenstadt gebeten. Es wird vorgeschlagen, Kriterien für stark frequentierte Fußgängerbereiche zu definieren und die Regelungen der Sondernutzungserlaubnis zu überwachen, da das freie Abstellen von E-Scootern zu Behinderungen führt.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Anhand welcher Kriterien definiert der Magistrat "von Fußgängern stark frequentierte Bereiche"?
  2. Liegen dem Magistrat Daten zu solchen Bereichen außerhalb der Innenstadt vor, oder ist es geplant, solche Daten zu erheben und wenn ja, in welchem Zeitraum?
  3. Bis wann soll Schritt 3 der im Bericht B 339 genannten Maßnahmen, d. h. die Prüfung, ob eine Ausweisung von festgelegten Stellplätzen auch in anderen Stadtgebieten notwendig ist, abgeschlossen sein?
  4. Laut der Sondernutzungserlaubnis muss außerhalb von festgelegten Stellplätzen eine Restgehwegbreite von eineinhalb Meter freigehalten werden. Wird die Einhaltung der Regelungen der Sondernutzungserlaubnis abgesehen von der Möglichkeit der direkten Meldung an die Betreiberfirmen auch von Seiten des Magistrats überwacht, und wenn ja, welche Daten liegen hier vor?
  5. Hat der Magistrat Kenntnisse über die Häufigkeit und/oder den Inhalt der direkten Meldungen an die verschiedenen Betreiberfirmen?
  6. Wurde mit den Betreiberfirmen festgelegt, in welchem Zeitraum gemeldete Verstöße zu beheben sind, und wird dies irgendwie nachverfolgt?

Kontext

Im Bericht B 339 berichtet der Magistrat, dass E-Scooter-Stellplätze vorerst nur in der Innenstadt und Bahnhofsviertel ausgewiesen werden sollen und außerhalb von nicht näher definierten "von stark durch Fußgängerinnen und Fußgänger genutzten Bereichen" am sogenannten free-floating-Prinzip festgehalten werden soll.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Während es zu begrüßen ist, dass dem E-Scooter-Chaos nun zumindest in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel Einhalt geboten werden soll, so führt das freie Abstellen der Geräte auch außerhalb dieser Stadtteile zu ständigen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Sie stehen quer auf Radwegen und blockieren Gehwege, Hauseingänge und Straßenbahnhaltestellen. Die Regelungen der Sondernutzungserlaubnis scheinen kaum jemanden zu interessieren, und ob die Möglichkeit der Meldung an die Betreiberfirmen zu irgendetwas führt, darf auch bezweifelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
  2. 17. Oktober 2022OFOF 667/1E Roller außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 1. November 2022Sie sind hier
    VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?
    Anfrage
  4. 6. Februar 2023STST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
  5. 21. Mai 2023OFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 6. Juni 2023VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelAnfrage
  7. 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 2117ELeih-Scooter Parkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
  8. 15. Februar 2024OFOF 1191/1Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  9. 5. März 2024OMOM 5235Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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