E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Situation der E-Scooter außerhalb der Innenstadt analysiert und plant, geeignete Abstellflächen bis Ende des 1. Quartals 2023 zu identifizieren. Dies soll die Nutzung von E-Scootern verbessern und die Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Der Magistrat hat durch Informationen der E-Scooter-Anbieterfirmen einen guten Überblick darüber, in welchen Bereichen und in welcher Menge die E-Scooter unterwegs sind. Konkrete Erhebungen sind nicht geplant.
Dem Magistrat ist bewusst, dass auch außerhalb der Innenstadt in einigen Bereichen viele Fußgänger:innen unterwegs sind. Im Verhältnis zur Frankfurter Innenstadt und dem Bahnhofsviertel ist die Anzahl jedoch ungleich geringer.
Eine genaue Definition liegt den Entscheidungen nicht zugrunde. Aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen können jedoch nicht mehrere Bereiche gleichzeitig untersucht werden, um E-Scooter-Abstellflächen zu identifizieren, diese anschließend anzuordnen und sukzessive umzusetzen. Es gilt eine Reihenfolge festzulegen, die im Bericht des Magistrats, B 339/2022 "Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen", beschrieben wurde.
Zu 3.
Mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel werden bis Ende des
- Quartals 2023 identifiziert und anschließend umgesetzt. Der Magistrat kann daher noch keine verbindlichen Aussagen über weitere E-Scooter-Abstellflächen treffen. Der Magistrat arbeitet parallel an einem Projekt zu Mobilitätsstationen, bei dem insbesondere E-Scooter-Abstellmöglichkeiten im Bereich von zentralen ÖPNV-Haltepunkten betrachtet werden. Zu
- Die Einhaltung dieser Regelungen wird von der Verkehrspolizei sowie der Stadtpolizei überwacht. Diese schreitet vor Ort bei akuten Gefahrensituationen ein. Zu
- Bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Beschwerden - zumeist wegen behindernd auf Gehwegen abgestellter E-Scooter - werden regelhaft an die Betreiberfirmen weitergeleitet. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Zu
- Die Betreiberfirmen müssen Beschwerden oder Verstöße jederzeit entgegennehmen und bearbeiten. Die Meldung von falsch abgestellten Fahrzeugen wurde durch die Plattform Shared Mobility erleichtert. Unter der Webadresse www.scooter-melder.de können Bürger:innen Scooter, die falsch abgestellt wurden oder von Vandalismusschäden betroffen sind, anbieterübergreifend melden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 17. Oktober 2022OFOF 667/1E Roller außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. November 2022VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Anfrage
- 6. Februar 2023Sie sind hierSTST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2023VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelAnfrage
- 16. Oktober 2023STST 2117ELeih-Scooter Parkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
- 15. Februar 2024OFOF 1191/1Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5235Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 1142Projekt „Mobilitätsstationen“ im Ortsbeirat 1 vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab