Leih-Scooter-Parkplätze Innenstadt und Bahnhofsviertel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Identifizierung und Umsetzung von E-Scooter-Parkplätzen in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel, um Behinderungen und Gefährdungen durch abgestellte Leih-E-Scooter zu reduzieren. Eine transparente Darstellung im Geoportal soll die Wirksamkeit der Maßnahmen nachvollziehbar machen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen
In der Stellungnahme des Magistrats ST 400 vom 06.02.2023 kündigt der Magistrat an, mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel bis Ende des
- Quartals 2023 zu identifizieren und anschließend umsetzen zu wollen. Dies voran gestellt wird der Magistrat gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Welche Flächen konnten als mögliche E-Scooter-Parkplätze identifiziert werden? - Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte jeweils für die einzelnen Flächen angeben. - Sieht der Magistrat eine Möglichkeit die E-Scooter-Parkplätze, sowie deren Wirkung (Bereich im dem E-Scooter nicht mehr abgestellt werden dürfen), im Geoportal der Stadt darzustellen? - In wie weit ist durch die Sondernutzungserlaubnis gewährleistet das Leih-E-Scooter im Umfeld von E-Scooter-Parkplätzen nur noch auf diesen abgestellt werden dürfen? Insbesondere interessiert in welchem Zeitrahmen das sog. "Geofencing" in den jeweiligen Systemen der Verleihfirmen umgesetzt sein muss. - Wann ist mit Ergebnissen aus dem, ebenfalls in der ST 400 erwähnten, Projekt zu "Mobilitätsstationen" zu rechnen?
Begründung
Nach wie vor gehen von abgestellten Leih-E-Scootern viel zu oft Behinderungen oder gar Gefährdungen aus. Deshalb ist es bedauerlich, dass der Magistrat diesem Problem bisher nur in einigen Teilen der Stadt begegnen will. Um so wichtiger erscheint es daher das zumindest dort zügig und transparent gehandelt wird. Eine Darstellung im Geoportal ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern nach zu voll ziehen ob die Massnahmen Wirkung entfalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 17. Oktober 2022OFOF 667/1E Roller außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 1. November 2022VV 538EScooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Anfrage
- 6. Februar 2023STST 400E-Scooter außerhalb der Innenstadt - wie ist die Lage?Stellungnahme
- 21. Mai 2023Sie sind hierOFOF 869/1Leih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2023VV 688ELeih-ScooterParkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelAnfrage
- 16. Oktober 2023STST 2117ELeih-Scooter Parkplätze Innenstadt und BahnhofsviertelStellungnahme
- 15. Februar 2024OFOF 1191/1Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. März 2024OMOM 5235Projekt „Mobilitätsstationen“ im OBR 1 vorstellenDirektanregung
- 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 1142Projekt „Mobilitätsstationen“ im Ortsbeirat 1 vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme