Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter zu beschließen, die Flächengerechtigkeit berücksichtigt. Insbesondere sollen feste Stellplätze durch Umwidmung von Autoparkplätzen geschaffen werden, um den Fußverkehr nicht zu beeinträchtigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
- die auszuweisenden Flächen für die Einrichtung fester Stellplätze vor allem durch eine Umwidmung von Autoparkplätzen entstehen.
- beim Abstellen auf Gehwegen, was nur in Ausnahmefällen zugelassen werden darf, eine Restgehwegbreite von 2,50m für den Fußverkehr gesichert bleibt.
Begründung
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 29.11.2021 hat der zuständige Dezernent Majer seine Pläne für eine Sondernutzungserlaubnis vorab mündlich erläutert. Wie die Presse berichtet ist in der Innenstadt mit festen Stellplätzen zu rechnen. Das Abstellen im Umkreis der Stellplätze soll per Geofencing blockiert werden. Beim Abstellen auf Gehwegen soll mindestens 1,50m Restgehwegbreite verbleiben dürfen. Wird die Sondernutzungsregelung in der angekündigten Form verabschiedet, droht sie das E-Scooter-Chaos zulasten des Fußverkehrs zu regeln. Im Sinne des Fußverkehrs ist daher darauf zu achten, dass Abstellplätze vorrangig zulasten des motorisierten Verkehrs eingerichtet werden. Im Sinne der Barrierefreiheit, besonders auch für mobilitäts-eingeschränkte und sehbehinderte Menschen, muss eine größere Restgehwegbreite sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 77/11Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021OMOM 808Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkDirektanregung
- 16. Dezember 2021Sie sind hierNRNR 217Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenSTVV-Antrag · LINKE.
- 14. Januar 2022STST 149Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 8. Dezember 2022OFOF 369/11Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2023VV 573Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 706Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF-BIG (= Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.