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PAR 1538 2022§ 1538UEBERWIESEN

Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen

Beschluss zuNR_217_2021
Gremium

Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Sitzung

7

Beschlussdatum

2. Mai 2022

Gremiensitzung

2. Mai 2022

Antragsteller

LINKE.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter zu beschließen, die Flächengerechtigkeit berücksichtigt. Insbesondere sollen feste Stellplätze durch Umwidmung von Autoparkplätzen geschaffen werden, um den Fußverkehr nicht zu beeinträchtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "In der für das Frühjahr 2022 angekündigten Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter wird sichergestellt, dass 1. die auszuweisenden Flächen für die Einrichtung fester Stellplätze vor allem durch eine Umwidmung von Autoparkplätzen entstehen; 2. beim Abstellen auf Gehwegen, was nur in Ausnahmefällen zugelassen werden darf, eine Restgehwegbreite von 2,50 m für den Fußverkehr gesichert bleibt."