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Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk

Vorlagentyp: STMagistrat
92 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Einführung von Sondernutzungserlaubnissen für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum, um das wilde Abstellen zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ziel ist es, feste Abstellflächen auszuweisen und die Bedürfnisse aller Nutzer zu berücksichtigen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Mit dem Urteil des OVG Münster vom 20.11.2020 (11 B 1459/20) wurde das Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung eingestuft. Nach rechtlicher Prüfung ist dieses Urteil auch auf das Abstellen der E-Scooter im Stadtgebiet anwendbar. Deshalb erarbeitet die Stadt Frankfurt am Main derzeit eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum. Damit soll zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden.

Dabei werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Wie bei allen anderen Sondernutzungen im Stadtgebiet werden die Blindenleitsysteme auch von den E-Scootern jederzeit freigehalten werden müssen. Es ist außerdem vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen auszuschließen und sukzessive feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Der Magistrat strebt an, auf diesem Weg eine nachhaltige und vernünftige Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2021OFOF 77/11Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 13. September 2021OMOM 808Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkDirektanregung
  3. 16. Dezember 2021NRNR 217Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenSTVV-Antrag · LINKE.
  4. 14. Januar 2022Sie sind hier
    STST 149Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk
    Stellungnahme
  5. 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
  6. 8. Dezember 2022OFOF 369/11Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 16. Januar 2023VV 573Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
  8. 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 706Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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