Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen im Ortsbezirk 11 für E-Scooter-Abstellmöglichkeiten zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, die Nutzung von Gehwegen als Abstellflächen zu unterbinden und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 11 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf Pkw-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann.
Begründung
Es soll in Frankfurt derzeit über 7.000 E-Scooter geben, die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 11 sind für viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufswagen bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 77/11Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021Sie sind hierOMOM 808Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkDirektanregung
- 16. Dezember 2021NRNR 217Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenSTVV-Antrag · LINKE.
- 14. Januar 2022STST 149Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 8. Dezember 2022OFOF 369/11Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2023VV 573Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 706Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats