Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Identifizierung von Abstellflächen für E-Scooter in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel im zweiten Quartal 2023. Die Umsetzung dieser Flächen kann erst nach der Identifizierung erfolgen, was eine zeitliche Verzögerung mit sich bringt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mögliche Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel werden im zweiten Quartal 2023 identifiziert und können erst danach umgesetzt werden. Vor dem Ende des zweiten Halbjahres 2023 kann der Magistrat daher keine Aussage darüber treffen, ob weitere E-Scooter-Abstellflächen ausgewiesen werden und in welchen Bereichen dies gegebenenfalls geschehen wird.
Aufgrund der vorhandenen Kapazitäten können nicht mehrere Bereiche gleichzeitig untersucht werden, um E-Scooter-Abstellflächen zu identifizieren, die dann angeordnet und sukzessive umgesetzt werden müssen. Es gilt eine Reihenfolge zu beachten, die im B 339 vom 9. September 2022 beschrieben wurde.
Der Magistrat arbeitet parallel an einem Projekt zu Mobilitätsstationen, bei dem insbesondere E-Scooter-Abstellmöglichkeiten im Bereich von zentralen ÖPNV-Haltepunkten betrachtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 77/11Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021OMOM 808Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkDirektanregung
- 16. Dezember 2021NRNR 217Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenSTVV-Antrag · LINKE.
- 14. Januar 2022STST 149Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 8. Dezember 2022OFOF 369/11Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2023VV 573Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
- 20. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 706Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab