Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in Seckbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, feste Abstellflächen für E-Scooter im Stadtteil Seckbach auszuweisen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Die schmalen Gehwege und die rücksichtslos abgestellten E-Scooter stellen eine Gefahr dar, die durch die Schaffung von Abstellflächen verringert werden soll.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, wann voraussichtlich im Stadtteil Seckbach feste Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen und die restlichen Bereiche im öffentlichen Raum für das Abstellen von E-Scootern ausgeschlossenwerden.
Begründung
In Seckbach sind die Gehwege teilweise so schmal, dass sich zwei Personen darauf nicht kreuzen können, ohne dass eine Person auf die Straße ausweichen muss. Die rücksichtslos abgestellten E-Scooter stellen eine Gefahr für die Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Von daher ist es dringend erforderlich, dass schnellstmöglich feste Abstellflächen für E-Scooter ausgewiesen werden. Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 14.01.2022, ST 149, u. a. aus, dass es außerdem vorgesehen sei, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen auszuschließen und sukzessive feste Abstellflächen für die E-Scooter im Stadtgebiet auszuweisen. Damit solle zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2021OFOF 77/11Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. September 2021OMOM 808Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkDirektanregung
- 16. Dezember 2021NRNR 217Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenSTVV-Antrag · LINKE.
- 14. Januar 2022STST 149Stellflächen für E-Scooter im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2022BB 339Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigenMagistratsbericht
- 8. Dezember 2022OFOF 369/11Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2023Sie sind hierVV 573Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachAnfrage
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 92 WochenSTST 706Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen