Stadtverordnetenversammlung
16
20. Oktober 2022
20. Oktober 2022
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für die Außengastronomie in Frankfurt am Main, um die Nutzung von Außenflächen durch gastronomische Unternehmen zu fördern und gleichzeitig die Belange der Anwohner zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Innenstadt und Stadtteile zu beleben und eine einheitliche Regelung für alle Gastronomiebetriebe zu schaffen.
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Beschluss
I. Den Vorlagen NR 395 und NR 469 wird im Rahmen der Vorlage NR 482 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem Ende der Sonderregelung für die zeitlich befristete Erweiterung der gewerblichen Sondernutzung für die Außengastronomie, auf Antrag der bisherigen und potenziellen Nutzerinnen und Nutzer zu prüfen, ob die gemäß Sonderreglung genutzten jeweiligen Gastronomieflächen auch dauerhaft zur gewerblichen Sondernutzung gegen Gebühr freigegeben werden können. Dabei ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt Zufußgehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; 2. auf öffentlichen Plätzen mindestens die Hälfte der Fläche von der gewerblichen Nutzung freigehalten werden muss, in der Regel sogar zwei Drittel der Fläche. Der öffentliche Charakter eines Platzes muss beibehalten werden; 3. Parkflächen bei der Genehmigung gewerblicher Sondernutzung gegenüber Gehwegen gleichwertig geprüft werden; 4. grundsätzlich auch bewirtschaftete und Anwohnerinnen- und Anwohner-Parkflächen, die vor der betroffenen Liegenschaft liegen, für die gewerbliche Nutzung gegen eine entsprechende Gebühr zugelassen werden. Parkflächen für Anwohnerinnen und Anwohner können nur für die Außengastronomie genutzt werden, wenn diese Flächen direkt vor dem beantragenden Betrieb liegen und gewährleistet werden kann, dass sich die Gesamtzahl der für Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung stehenden Parkplätze in einer Parkzone nicht verringert. Dabei kann der Wegfall von Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner durch die Umwidmung von Parkplätzen für die allgemeine Nutzung ausgeglichen werden. Behindertenparkplätze sollen grundsätzlich an Ort und Stelle verbleiben; 5. die Genehmigung von nicht-kommerziellen Parklets (vgl. NR 331/22) durch die Genehmigung von Flächen zur gewerblichen Sondernutzung nicht beeinträchtigt wird. Zudem soll geprüft werden, ob Podeste, Parklets u. ä. auf geprüften und genehmigten Parkflächen genehmigungsfähig sind; 6. zudem soll geprüft werden, ob alle zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellten öffentlichen Flächen transparent für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar gemacht werden können (wie z. B. in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg). (NR 482) III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Dr. Schulz, Dr. Vogel, Müller, Dr. Knacker, Luxen und Zieran dienen zur Kenntnis.