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PAR 2269 2022§ 2269UEBERWIESEN

Solarstrom für Mieterinnen und Mieter attraktiver machen

Beschluss zuNR_416_2022
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

11

Beschlussdatum

11. Oktober 2022

Gremiensitzung

11. Oktober 2022

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Nutzung von Solarstrom für Mieter*innen zu fördern und die bestehenden Tarifmodelle anzupassen, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu schaffen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Mieter*innen von den hohen Energiepreisen entlastet und Anreize zur Nutzung von erneuerbaren Energien geschaffen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Mieterinnen und Mieter von der ABG sowie die Mieterinnen und Mieter sowie Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien im sogenannten Mieterstrommodell der Mainova vom eigenproduzierten Solarstrom stärker profitieren sollen. Daher wird der Solarstromtarif vergünstigt und das Einspeisungsentgelt für Solarstrom erhöht. Dadurch wird ein Anreiz gesetzt, die Mieterstrommodelle im Sinne des Klimaschutzes weiter auszubauen und die Mieterinnen und Mieter werden von den aktuell inflationär hohen Energiepreisen entlastet; 2. die ABG dazu verpflichtet wird, in ihren Immobilien nicht weiter gegen Balkon-Solarpanels ihrer Mieterinnen und Mieter vorzugehen, sondern diese bei solchen Investitionen für die Energiewende zu unterstützen."