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PAR 225 2026§ 225ZUGESTIMMT

Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)

Beschluss zuNR_17_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

3

Beschlussdatum

25. Juni 2026

Gremiensitzung

25. Juni 2026

Antragsteller

CDU/GRÜNE/SPD

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst vor. Dies geschieht auf Grundlage von § 76 Abs. 2 HGO und ist im Rahmen einer Abstimmung unter den Stadtverordneten notwendig. Die Abberufung wird von mehreren Fraktionen unterstützt und soll effizient umgesetzt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Wüst, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt.