Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)
Beschluss zuNR_17_2026Stadtverordnetenversammlung
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25. Juni 2026
25. Juni 2026
Antragsteller
CDU/GRÜNE/SPD
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Stephanie Wüst vor. Dies geschieht auf Grundlage von § 76 Abs. 2 HGO und ist im Rahmen einer Abstimmung unter den Stadtverordneten notwendig. Die Abberufung wird von mehreren Fraktionen unterstützt und soll effizient umgesetzt werden.
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Beschluss
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 17 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Wüst, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt.