Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 224 2026§ 224ZUGESTIMMT

Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)

Beschluss zuNR_15_2026
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

3

Beschlussdatum

25. Juni 2026

Gremiensitzung

25. Juni 2026

Antragsteller

CDU/GRÜNE/SPD

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorgeschlagen. Der Antrag wird von einer Vielzahl von Stadtverordneten aus verschiedenen Fraktionen unterstützt, was auf eine breite Zustimmung zur Maßnahme hinweist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 15 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Rinn, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt.