Vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO (zweiter Abberufungsbeschluss)
Beschluss zuNR_15_2026Stadtverordnetenversammlung
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25. Juni 2026
25. Juni 2026
Antragsteller
CDU/GRÜNE/SPD
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird die vorzeitige Abberufung der hauptamtlichen Beigeordneten Annette Rinn gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorgeschlagen. Der Antrag wird von einer Vielzahl von Stadtverordneten aus verschiedenen Fraktionen unterstützt, was auf eine breite Zustimmung zur Maßnahme hinweist.
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Beschluss
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage NR 15 auf vorzeitige Abberufung des hauptamtlichen Mitglieds des Magistrats, Frau Stadträtin Rinn, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zum ersten Mal zu. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2026 zum zweiten Mal beraten und abstimmen lässt.