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PAR 2030 2022§ 2030AUFGEFORDERT

Kulturcampus: Zwischennutzung für das Juridicum - Keine Kappung der Versorgungsleitungen

Beschluss zuNR_428_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

14

Beschlussdatum

14. Juli 2022

Gremiensitzung

14. Juli 2022

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Zwischennutzung des Juridicums als Wohnraum für geflüchtete Menschen, um der aktuellen Herausforderung der Unterbringung gerecht zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht gekappt werden dürfen, um eine zukünftige Nutzung zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen einzusetzen und wenn nötig dies auch im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der ABG Frankfurt Holding einzufordern. Hierbei muss in Absprache mit den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern Land Hessen und Goethe-Universität bei dem bevorstehenden Auszug der Universität darauf geachtet werden, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht gekappt werden, wie es der Kaufvertrag mit der ABG Frankfurt Holding bisher verpflichtend vorsieht. Gewünscht ist eine Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen, solange über die Zukunft des Areals noch nicht endgültig entschieden wurde. Hierfür sollen sich Sozialdezernat, Baudezernat, Kulturdezernat und ABG schnellstmöglich um die bauliche Umsetzung kümmern. Eine gemeinsame Mischnutzung zusammen mit einem temporären Ausweichstandort für die ADA-Kantine und eine kulturelle Nutzung sind wünschenswert. Die Mietverträge mit allen Zwischennutzerinnen und Zwischennutzern sind von der ABG so zu gestalten, dass bei Bedarf auch eine kurzfristige Kündigung mit einer angemessenen Frist möglich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche kulturelle Nutzungen.