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Kulturcampus: Zwischennutzung für das Juridicum - Keine Kappung der Versorgungsleitungen

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Zwischennutzung des Juridicums als Wohnraum für geflüchtete Menschen, um der aktuellen Herausforderung der Unterbringung gerecht zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen nicht gekappt werden dürfen, um eine zukünftige Nutzung zu ermöglichen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

sich für die Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen einzusetzen und wenn nötig dies auch im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der ABG Frankfurt Holding einzufordern.

Hierbei muss in Absprache mit den Vertragspartner*innen Land Hessen und Goethe-Universität bei dem bevorstehenden Auszug der Universität darauf geachtet werden, dass die Ver- und Entsorgungs-Leitungen nicht gekappt werden, wie es der Kauf-Vertrag mit der ABG Frankfurt Holding bisher verpflichtend vorsieht.

Gewünscht ist eine Zwischennutzung des Juridicums für Wohnraum für geflüchtete Menschen, solange über die Zukunft des Areals noch nicht endgültig entschieden wurde. Hierfür sollen sich Sozialdezernat, Baudezernat, Kulturdezernat und ABG schnellstmöglich um die bauliche Umsetzung kümmern. Eine gemeinsame Mischnutzung zusammen mit einem temporären Ausweichstandort für die ADA-Kantine und eine kulturelle Nutzung sind wünschenswert.

Die Mietverträge mit allen Zwischennutzer*innen sind von der ABG so zu gestalten, dass bei Bedarf auch eine kurzfristige Kündigung mit einer angemessenen Frist möglich ist. Dies gilt insbesondere für mögliche kulturelle Nutzungen.

Begründung

Die B 206/22 macht deutlich, dass die Schaffung von ausreichenden Unterkünften für geflüchtete Menschen weiterhin eine große Herausforderung für die Stadt Frankfurt darstellt. Nach dem bestehenden Kaufvertrag mit der der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG-Holding hat die Goethe-Universität den Auftrag, mit dem Nutzungsende ihr Inventar im Juridicum auszuräumen und sämtliche Medien, Ver- und Entsorgungs-Leitungen zu kappen. Damit erlischt der Bestandsschutz des Gebäudes zur Nutzung und das Gebäude fällt mit einem gewissen Grundstücksanteil an die ABG, sodass dann weder Raum für eine Zwischennutzung existiert noch der zukünftige Erhalt des Gebäudes ermöglicht wird. Es ist politisch gewollt, dass auch dieses Gebäude übergangsweise als Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden kann, solange über die endgültige Nutzung des Areals noch nicht entschieden ist. Daher müssen sich alle Beteiligte schnellstmöglich zusammen an einen Tisch setzen und im Sinne des Antrags handeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Juni 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 428 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 12.07.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 428 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 428 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
BFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 14.07.2022
TO II, TOP 53
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 428 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 428 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)

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