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PAR 199 2026§ 199KENNTNIS

Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)

Beschluss zuB_167_2026
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

2

Beschlussdatum

23. Juni 2026

Gremiensitzung

23. Juni 2026

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einführung eines speziellen Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) vor. Dies geschieht im Rahmen der Grundsteuerreform, um eine steuerliche Lenkungsmaßnahme zu etablieren. Die Erwartungen hinsichtlich der Wirksamkeit sind jedoch aufgrund bestehender Zweifel hinsichtlich der Bodenspekulationen und der Mobilisierung der Grundstücke zurückhaltend.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)