PAR 199 2026§ 199KENNTNIS
Einführung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)
Beschluss zuB_167_2026Gremium
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung
2
Beschlussdatum
23. Juni 2026
Gremiensitzung
23. Juni 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung eines speziellen Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) vor. Dies geschieht im Rahmen der Grundsteuerreform, um eine steuerliche Lenkungsmaßnahme zu etablieren. Die Erwartungen hinsichtlich der Wirksamkeit sind jedoch aufgrund bestehender Zweifel hinsichtlich der Bodenspekulationen und der Mobilisierung der Grundstücke zurückhaltend.
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Beschluss
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)