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PAR 1846 2022§ 1846ABGELEHNT

Begrenzung von Aufsichtsratsmandanten pro Person

Beschluss zuNR_358_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

13

Beschlussdatum

9. Juni 2022

Gremiensitzung

9. Juni 2022

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal zehn zu begrenzen, um eine sachgerechte und leistbare Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister. Die Ablehnung des Antrags in mehreren Sitzungen zeigt, dass eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung diese Begrenzung nicht für notwendig erachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 358 wird abgelehnt.