Begrenzung von Aufsichtsratsmandanten pro Person
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal zehn zu begrenzen, um eine sachgerechte und leistbare Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister. Die Ablehnung des Antrags in mehreren Sitzungen zeigt, dass eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung diese Begrenzung nicht für notwendig erachtet.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate je Person auf maximal zehn zu begrenzen. Das soll auch für die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister gelten.
Begründung
Entsprechend der Prüfung des hessischen Rechnungshofes verhalten sich Städte nicht sachgerecht, wenn einzelne Mandatsträger mehr als zehn Aufsichtsratsmandate bekleiden. Zugrunde gelegt sind unter anderem die "Leitlinien für Management von Organisations- und Aufsichtspflichten", wie sie in einer umfassenden Forschungsstudie des Konstanzer Hochschul-Institutes für "Corporate Governance" ausgearbeitet wurden. Ein Blick in die Haushaltsstruktur von 2020 zeigt jedoch, dass mehrere Frankfurter Mandatsträger (entgegen Kollegen anderen hessischen Großstädte) in mehr als zehn Aufsichtsräten vertreten sind. Um den zeitlichen Pflichten sowie inhaltlichen Aufgaben der Aufsichtsratsmandate nachkommen zu können, ist eine Reduzierung auf nicht mehr als zehn Mandate unabdingbar. Diese Begrenzung im Sinne einer tatsächlich leistbaren Aufgabenerfüllung sollte auch für die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister gelten, die zwar nach § 125 HGO kraft Amtes den Magistrat in allen Gesellschaften, die der Stadt Frankfurt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertreten, sich aber durch ein anderes Magistratsmitglied vertreten lassen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. April 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)