Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 1607 2022§ 1607UEBERWIESEN

Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde

Beschluss zuNR_354_2022
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

10

Beschlussdatum

10. Mai 2022

Gremiensitzung

10. Mai 2022

Antragsteller

CDU

Beschluss

Die Vorlage NR 354 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird um einen neuen § 6 Abs. 1a ergänzt. Dieser lautet: (1a) Steuerbefreiung wird darüber hinaus auf Antrag für Hunde gewährt, die im Sinne des § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigten Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne der §§ 12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann."