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PAR 1360 2022§ 1360SONSTIGE

Entschlossen und solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation

Beschluss zuNR_294_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

10

Beschlussdatum

24. Februar 2022

Gremiensitzung

24. Februar 2022

Antragsteller

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Resolution zur Unterstützung des ukrainischen Volkes gegen den Angriffskrieg der Russischen Föderation. Ziel ist es, die Souveränität der Ukraine zu wahren und einen sofortigen Waffenstillstand sowie den Rückzug russischer Truppen zu fordern.

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Beschluss

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und die Parteien der unterzeichnenden Fraktionen beschließen, - unter Hinweis auf den in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ("Charta") zum Ausdruck kommenden Entschluss, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, - unter Bekräftigung des in Art. 1 Nr. 1 der Charta vereinbarten Ziels der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen, - unter Verweis auf die verbindliche Vereinbarung in Artikel 2 Nr. 4 der Charta nach der alle Mitglieder der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen, - unter weiterem Verweis auf die in Ziffer 1. I. der KSZE - Schlussakte vom 01.08.1975 vereinbarte gegenseitige Achtung der Teilnehmerstaaten (1) ihrer jeweiligen souveränen Gleichheit und Individualität sowie alle ihrer Souveränität innewohnenden und von ihr umschlossenen Rechte, einschließlich insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit und (2) ihres Rechtes, ihr jeweiliges politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles System frei zu wählen und zu entwickeln sowie sein Recht, seine Gesetze und Verordnungen zu bestimmen, - in Unterstützung der Resolution 2202 (2015) des UN-Sicherheitsrates vom 17. Februar 2015, - im Bewusstsein der globalen Herausforderungen für Demokratie, - in Sorge um eine erneute Spaltung Europas nach dem Wegfall des Eisernen Vorhanges, - im Bewusstsein, dass das ukrainische Volk schon im 20. Jahrhundert mehrfach besonders gelitten hat und sich dies im 21. Jahrhundert nicht wiederholen darf und - in besonderer Sorge um die Sicherheit und Unversehrtheit der Menschen, insbesondere der Kinder und Familien, in der Ukraine, 1. bewerten und verurteilen die Ukraine-Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom Montag, die Entsendung von Truppen in die Ostukraine und die heutige Kriegserklärung an die Ukraine bei gleichzeitigem Beginn von Kampfhandlungen als Verstoß gegen die Souveränität der Ukraine und damit sowohl gegen die Charta als auch gegen die KSZE-Schlussakte, gegen die UNO-Resolution 2202 (2015); 2. fordern einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand in den betroffenen Regionen; 3. fordern den unverzüglichen Rückzug aller regulären und irregulären russischen Truppen einschließlich des seit Beginn des Konfliktes eingebrachten militärischen Materials aus den betroffenen Regionen, den sofortigen Widerruf der Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiete in der Ostukraine und den verbindlichen Verzicht auf jeglichen Anspruch auf Gebiete des ukrainischen Staatsgebiets. Die Prinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und der europäischen Friedensordnung sind für uns nicht verhandelbar; 4. fordern eindringlich eine verbindliche schriftliche Erklärung der Russischen Föderation, dass die Souveränität der Ukraine zukünftig unangetastet bleibt und von der Russischen Föderation nicht infrage gestellt wird; 5. erklären sich solidarisch mit dem ukrainischen Volk; 6. bekennen sich weiter zu den Prinzipien der Charta und der KSZE-Schlussakte als Grundlage des friedlichen Miteinanders der Staaten in Europa; 7. sind weiter fest überzeugt, dass die Situation in der Ukraine dauerhaft nur durch eine friedliche Regelung der derzeitigen Krise beigelegt werden kann und Grenzveränderungen in Europa niemals mehr gewaltsam erfolgen dürfen; 8. fordern die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union auf, unverzüglich entschlossen und konsequent zielgerichtete und wirksame Maßnahmen gegen die Aggression zu ergreifen und dabei neben Sanktionen gegen Personen und die Russische Föderation selbst auch weitere Möglichkeiten wie den Einsatz von UN-Blauhelmen und Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu prüfen; 9. erwarten von der Europäischen Union, Vorschläge für eine zukünftige Sicherheitsarchitektur zur Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in Europa zu erarbeiten und 10. fordern die unverzügliche Einberufung eines Gipfels der Staats- und Regierungschefs der OSZE mit dem Ziel nach vollständigem Rückzug der Truppen aus der Ukraine Verhandlungen über eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur unter Einschluss aller Mitglieder der OSZE aufzunehmen (NR 294) II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Resolution: Es ist Krieg in Europa. Wir verurteilen den Angriff Russlands auf die Ukraine. Wir stehen an der Seite der Ukraine. Die Stadt Frankfurt bereitet sich darauf vor, Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet aufzunehmen. (NR 295)