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Entschlossen und solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation

Vorlagentyp: NRGRÜNECDUSPDLINKE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Resolution zur Unterstützung des ukrainischen Volkes gegen den Angriffskrieg der Russischen Föderation. Ziel ist es, die Souveränität der Ukraine zu wahren und einen sofortigen Waffenstillstand sowie den Rückzug russischer Truppen zu fordern.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge nachstehende Resolution beschließen:

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und die Parteien der unterzeichnenden Fraktionen,

- unter Hinweis auf den in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ("Charta") zum Ausdruck kommenden Entschluss, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,

- unter Bekräftigung des in Art. 1 Nr. 1 der Charta vereinbarten Ziels der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen,

- unter Verweis auf die verbindliche Vereinbarung in Art. 2 Nr. 4 der Charta nach der alle Mitglieder der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen,

- unter weiterem Verweis auf die in Ziff.

  1. I. der KSZE Schlussakte vom 01.08.1975 vereinbarte gegenseitige Achtung der Teilnehmerstaaten (1) ihrer jeweiligen souveränen Gleichheit und Individualität sowie alle ihrer Souveränität innewohnenden und von ihr umschlossenen Rechte, einschließlich insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit und (2) ihres Rechtes, ihr jeweiliges politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles System frei zu wählen und zu entwickeln sowie sein Recht, seine Gesetze und Verordnungen zu bestimmen. - in Unterstützung der Resolution 2202 (2015) des UN-Sicherheitsrates vom
  2. Februar 2015, - im Bewusstsein der globalen Herausforderungen für Demokratie, - in Sorge um eine erneute Spaltung Europas nach dem Wegfall des Eisernen Vorhanges, - im Bewusstsein, dass das ukrainische Volk schon im
  3. Jahrhundert mehrfach besonders gelitten hat und sich dies im
  4. Jahrhundert nicht wiederholen darf und - in besonderer Sorge um die Sicherheit und Unversehrtheit der Menschen, insbesondere der Kinder und Familien, in der Ukraine 1. bewerten und verurteilen die Ukraine-Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom Montag, die Entsendung von Truppen in die Ostukraine und die heutige Kriegserklärung an die Ukraine bei gleichzeitigem Beginn von Kampfhandlungen als Verstoß gegen die Souveränität der Ukraine und damit sowohl gegen die Charta als auch gegen die KSZE-Schlussakte, gegen die UNO-Resolution 2202 (2015); 2. fordern einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand in den betroffenen Regionen; 3. fordern den unverzüglichen Rückzug aller regulären und irregulären russischen Truppen einschließlich des seit Beginn des Konfliktes eingebrachten militärischen Materials aus den betroffenen Regionen, den sofortigen Widerruf der Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiete in der Ostukraine und den verbindlichen Verzicht auf jeglichen Anspruch auf Gebiete des ukrainischen Staatsgebiets. Die Prinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und der europäischen Friedensordnung sind für uns nicht verhandelbar; 4. fordern eindringlich eine verbindliche schriftliche Erklärung der Russischen Föderation, dass die Souveränität der Ukraine zukünftig unangetastet bleibt und von der Russischen Föderation nicht in Frage gestellt wird; 5. erklären sich solidarisch mit dem ukrainischen Volk; 6. bekennen sich weiter zu den Prinzipien der Charta und der KSZE-Schlussakte als Grundlage des friedlichen Miteinanders der Staaten in Europa; 7. sind weiter fest überzeugt, dass die Situation in der Ukraine dauerhaft nur durch eine friedliche Regelung der derzeitigen Krise beigelegt werden kann und Grenzveränderungen in Europa niemals mehr gewaltsam erfolgen dürfen; 8. fordern die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union auf, unverzüglich entschlossen und konsequent zielgerichtete und wirksame Maßnahmen gegen die Aggression zu ergreifen und dabei neben Sanktionen gegen Personen und die Russische Föderation selbst auch weitere Möglichkeiten wie den Einsatz von UN-Blauhelmen und Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu prüfen; 9. erwarten von der Europäischen Union, Vorschläge für eine zukünftige Sicherheitsarchitektur zur Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in Europa zu erarbeiten und 10. fordern die unverzügliche Einberufung eines Gipfels der Staats- und Regierungschefs der OSZE mit dem Ziel nach vollständigem Rückzug der Truppen aus der Ukraine Verhandlungen über eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur unter Einschluss aller Mitglieder der OSZE aufzunehmen

Begründung

des ukrainischen Volkes gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation Die Stadtverordnetenversammlung möge nachstehende Resolution beschließen: Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und die Parteien der unterzeichnenden Fraktionen, - unter Hinweis auf den in der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ("Charta") zum Ausdruck kommenden Entschluss, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, - unter Bekräftigung des in Art. 1 Nr. 1 der Charta vereinbarten Ziels der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen, - unter Verweis auf die verbindliche Vereinbarung in Art. 2 Nr. 4 der Charta nach der alle Mitglieder der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen, - unter weiterem Verweis auf die in Ziff.

  1. I. der KSZE Schlussakte vom 01.08.1975 vereinbarte gegenseitige Achtung der Teilnehmerstaaten (1) ihrer jeweiligen souveränen Gleichheit und Individualität sowie alle ihrer Souveränität innewohnenden und von ihr umschlossenen Rechte, einschließlich insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit und (2) ihres Rechtes, ihr jeweiliges politisches, soziales, wirtschaftliches und kulturelles System frei zu wählen und zu entwickeln sowie sein Recht, seine Gesetze und Verordnungen zu bestimmen. - in Unterstützung der Resolution 2202 (2015) des UN-Sicherheitsrates vom
  2. Februar 2015, - im Bewusstsein der globalen Herausforderungen für Demokratie, - in Sorge um eine erneute Spaltung Europas nach dem Wegfall des Eisernen Vorhanges, - im Bewusstsein, dass das ukrainische Volk schon im
  3. Jahrhundert mehrfach besonders gelitten hat und sich dies im
  4. Jahrhundert nicht wiederholen darf und - in besonderer Sorge um die Sicherheit und Unversehrtheit der Menschen, insbesondere der Kinder und Familien, in der Ukraine 1. bewerten und verurteilen die Ukraine-Erklärung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom Montag, die Entsendung von Truppen in die Ostukraine und die heutige Kriegserklärung an die Ukraine bei gleichzeitigem Beginn von Kampfhandlungen als Verstoß gegen die Souveränität der Ukraine und damit sowohl gegen die Charta als auch gegen die KSZE-Schlussakte, gegen die UNO-Resolution 2202 (2015); 2. fordern einen sofortigen und vollständigen Waffenstillstand in den betroffenen Regionen; 3. fordern den unverzüglichen Rückzug aller regulären und irregulären russischen Truppen einschließlich des seit Beginn des Konfliktes eingebrachten militärischen Materials aus den betroffenen Regionen, den sofortigen Widerruf der Anerkennung der Unabhängigkeit der Gebiete in der Ostukraine und den verbindlichen Verzicht auf jeglichen Anspruch auf Gebiete des ukrainischen Staatsgebiets. Die Prinzipien des Völkerrechts, der Menschenrechte und der europäischen Friedensordnung sind für uns nicht verhandelbar; 4. fordern eindringlich eine verbindliche schriftliche Erklärung der Russischen Föderation, dass die Souveränität der Ukraine zukünftig unangetastet bleibt und von der Russischen Föderation nicht in Frage gestellt wird; 5. erklären sich solidarisch mit dem ukrainischen Volk; 6. bekennen sich weiter zu den Prinzipien der Charta und der KSZE-Schlussakte als Grundlage des friedlichen Miteinanders der Staaten in Europa; 7. sind weiter fest überzeugt, dass die Situation in der Ukraine dauerhaft nur durch eine friedliche Regelung der derzeitigen Krise beigelegt werden kann und Grenzveränderungen in Europa niemals mehr gewaltsam erfolgen dürfen; 8. fordern die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union auf, unverzüglich entschlossen und konsequent zielgerichtete und wirksame Maßnahmen gegen die Aggression zu ergreifen und dabei neben Sanktionen gegen Personen und die Russische Föderation selbst auch weitere Möglichkeiten wie den Einsatz von UN-Blauhelmen und Sicherheitsgarantien für die Ukraine zu prüfen; 9. erwarten von der Europäischen Union, Vorschläge für eine zukünftige Sicherheitsarchitektur zur Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in Europa zu erarbeiten und 10. fordern die unverzügliche Einberufung eines Gipfels der Staats- und Regierungschefs der OSZE mit dem Ziel nach vollständigem Rückzug der Truppen aus der Ukraine Verhandlungen über eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur unter Einschluss aller Mitglieder der OSZE aufzunehmen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2022Sie sind hier
    NRNR 294Entschlossen und solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation
    STVV-Antrag · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION
  2. 19. April 2024MM 49Findung eines kommunalen Partners gemäß § 1667 vom 12.05.2022Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 8 · 24.02.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 294 auf die Tagesordnung II der 10. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 294 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Votum im Plenum)BFF-BIG (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION; AfD und BFF-BIG (= Votum im Plenum)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO II, TOP 53
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 294 auf die Tagesordnung II der 10. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 294 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt." 2. Der Vorlage NR 295 wird in der vorgetragenen Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
zu 1 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONIBF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (kein Votum)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONIBF
Ablehnung:
CDUFDPAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= kein Votum) Protokollerklärung AfD: "Die AfD-Fraktion gibt kein Votum zur Vorlage NR 294 ab, weil sowohl unsere Fraktion als auch unsere Stadträtin nicht in den Entwurf des interfraktionellen Resolutionstextes einbezogen worden sind. Dies ist für uns bedauerlich, weil wir der Resolution inhaltlich zustimmen könnten." Protokollerklärung BFF-BIG: "Die BFF-BIG-Fraktion lehnt die Vorlage NR 294 ab, da wir als demokratisch gewählte Fraktion nicht in den Resolutionsentwurf eingebunden waren." zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen CDU, FDP, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)

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