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Findung eines kommunalen Partners gemäß § 1667 vom 12.05.2022

Vorlagentyp: M
5 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Begründung einer Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Lviv, um Solidarität zu zeigen und humanitäre Unterstützung zu leisten. Diese Maßnahme erfolgt trotz des anhaltenden Krieges und soll Lviv bei der Bewältigung der Herausforderungen unterstützen. Die jährlichen Kosten für die Partnerschaft betragen 50 T€.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, den beiliegenden Vertrag zur Begründung einer Städtepartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Lviv abzuschließen und die weiteren Maßnahmen zu veranlassen.
  2. Da der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der russischen Föderation gegen die Ukraine weiterhin andauert und ein Ende nicht abzusehen ist, entspricht diese Maßnahme den Vorgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Februar 2022, § 1360 sowie der Intention des Beschlusses vom 12. Mai 2022, § 1667. In zeitlicher Hinsicht sieht der Beschluss §1667 das Eingehen einer Städtepartnerschaft jedoch erst nach Kriegsende vor. Entgegen des Beschlusses wird der Magistrat beauftragt, bereits jetzt mit der Stadt Lviv eine Städtepartnerschaft einzugehen.
  3. Die jährlichen Kosten für die Städtepartnerschaft belaufen sich auf insgesamt 50 T€ und sind aus dem Dezernatsbudget bereitzustellen. Hiervon entfallen 35 T€ auf Investitionskostenzuschüsse zum Aufbau und Betrieb humanitärer Einrichtungen sowie, nach Kriegsende, für Wiederaufbaumaßnahmen. Die Finanzierung erfolgt im Doppelhaushalt 2024/2025 aus dem Projekt 5.010868 in der Produktgruppe 35.02. Ferner wird im Ergebnishaushalt ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich 15 T€ für humanitäre Hilfe und Zuwendungen an Vereine bereitgestellt. Die Finanzierung der Kosten für die Städtepartnerschaft erfolgt im Doppelhaushalt 2024/2025 im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernates V bzw. des in der Produktgruppe 35.02 enthaltenen Referates für internationale Angelegenheiten (Amt 80).
  4. Zur Betreuung der Städtepartnerschaft Lviv wird, für die Dauer von zwei Jahren, eine befristete Stelle außerhalb des Stellenplans bereitgestellt, deren Stellenbewertung die Entgeltgruppe EG 11 TVÖD jedenfalls nicht überschreiten wird. Die Deckung der Personalkosten erfolgt aus dem Budget des Dezernats V.

Begründung

A. Zielsetzung

Als Zeichen der Solidarität und zum Ausdruck der Unterstützung begründet die Stadt Frankfurt am Main eine kommunale Partnerschaft mit der ukrainischen Stadt Lviv. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Lviv bei der Bewältigung der humanitären Herausforderungen, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine entstanden sind, zu unterstützen. Dies entspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Mai 2022, § 1667 sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Februar 2022, § 1360.

Vor fast zwei Jahren, am 24. Februar 2022, begann die Invasion russischer Truppen in der Ukraine. Der Magistrat befindet sich seither in einem aktiven Austausch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Lviv sowie mit anderen ukrainischen Städten, mit dem Ziel, eine unterstützende kommunale Partnerschaft zu begründen. Derweil nahm das russische Militär mehrere ukrainische Großstädte ins Visier. Das westukrainische Gebiet Lviv war von diesen Angriffen ebenfalls betroffen. Da der Angriffskrieg Russlands mit zunehmender Härte und Zerstörung andauert und ein Ende des Krieges leider nicht absehbar ist, möchte der Magistrat die Solidarität mit Lviv begründen und dringend die Partnerschaft vor Kriegsende umsetzen.

B. Alternativen

Der Magistrat befindet sich seither in einem aktiven Austausch mit dem Oberbürgermeister der Stadt Lviv sowie mit anderen ukrainischen Städten, mit dem Ziel, eine unterstützende kommunale Partnerschaft zu begründen. Derweil nahm das russische Militär mehrere ukrainische Großstädte ins Visier. Das westukrainische Gebiet Lviv war von diesen Angriffen ebenfalls betroffen. Da der Angriffskrieg Russlands mit zunehmender Härte und Zerstörung andauert und ein Ende des Krieges leider nicht absehbar ist, möchte der Magistrat die Solidarität mit Lviv begründen und dringend die Partnerschaft vor Kriegsende umsetzen.

C. Lösung

Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Kooperation mit unserer polnischen Partnerstadt Krakau im Kontext etwaiger Ukraine-Hilfen, insbesondere auch zugunsten der Stadt Lviv, empfehlen wir die Begründung einer kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Lviv, die ihrerseits bereits eine entsprechende Verbindung mit der Stadt Krakau unterhält.

Eine Untersuchung unter großen deutschen Städten, die bereits eine aktive Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune pflegen, zeigt, dass solche Dreieckskooperationen die Zusammenarbeit fördern und Synergieeffekte freisetzen können. Zudem hat der Magistrat die Stadt Lviv aufgrund seiner geografischen Position in der Westukraine und seiner Funktion als zentraler Versorgungsknoten für das Land als passenden Partner erwählt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die effektive Umsetzung einer 18. Städtepartnerschaft mit Lviv bei der Bewältigung während und dem Wiederaufbau nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine wird mit einem finanziellen Mehrbedarf von jährlich 50 T€ gerechnet, worin auch Investitionsmittel enthalten sein müssen.

  1. Investitionsbedarf:

Jährlich 35 T€ zur Leistung von Investitionskostenzuschüssen zum Aufbau und Betrieb humanitärer Einrichtungen sowie nach Kriegsende möglicher Wiederaufbaumaßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt im Doppelhaushalt 2024/2025 aus dem Projekt 5.010868 des Referats für internationale Angelegenheiten in Produktgruppe 35.02 des Dezernats V.

Bei größeren Wiederaufbauprojekten sowie bei weiteren Maßnahmen, die aus anderen Budgetbereichen finanziert oder gedeckt werden sollen, sind ggf. erneute Vorlagen an den Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung zur haushaltsrechtlichen Beordnung

notwendig.

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Da ein Kriegsende, sowie der Wiederaufbau mittel- und langfristig nicht absehbar ist, ist der Finanzierungsbedarfszeitraum vorerst fortlaufend. Nach Bewältigung der mittel- und unmittelbaren Kriegs(folge)schäden verbleiben die Mittel von jährlich 50 T€ im Budget des Referats für Internationale Angelegenheiten (Amt 80).

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

siehe 2.

  1. Jahresfolgekosten:

Jährlich 50 T€, davon 35 T€ Investitionskosten.

  1. Jahreserträge:

keine

  1. Leistungen Dritter:

Ggf. EU, Land und Bund (Projekt-/ Maßnahmenabhängig und jeweils einzeln zu prüfen).

  1. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Zur Betreuung der dann 18 Städtepartnerschaften und sieben weiteren formellen internationalen Beziehungen sowie der durch die Krisen und Kriege verursachten Mehrbelastungen wird dem Referat für Internationale Angelegenheiten, für die Dauer von zwei Jahren, eine befristete Stelle außerhalb des Stellenplans bereitgestellt, deren Stellenbewertung die Entgeltgruppe EG 11 jedenfalls nicht überschreiten wird.

Die finale Stellenbewertung ergibt sich aus der noch zu erstellenden Stellenbeschreibung sowie der anschließenden Bewertungsüberprüfung. Nach Ablauf von zwei Jahren wird der dauerhafte Bedarf dieser Stelle auf der Grundlage einer Stellenbedarfsberechnung evaluiert. Folglich werden die erwarteten jährlichen Personalkosten den mittleren Jahresbetrag von 86.000 € jedenfalls nicht überschreiten. Das Dezernat V sichert eine entsprechende Kostendeckung über das Personalkostenbudget des Dezernats zu.

  1. Sonstiges:

- entfällt -

Anlage Agreement_On_Cooperation_Between_Lviv_ (ca. 15 KB) Anlage _Agreement_On_Cooperation_Between_Lviv_deutsch (ca. 641 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2022NRNR 295Resolution der StadtverordnetenversammlungSTVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
  2. 24. Februar 2022NRNR 294Entschlossen und solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen FöderationSTVV-Antrag · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION
  3. 9. März 2022NRNR 314Städtepartnerschaft UkraineSTVV-Antrag · CDU
  4. 12. Mai 2022NRNR 391Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Stadt anstrebenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke, FRAKTION
  5. 19. April 2024Sie sind hier
    MM 49Findung eines kommunalen Partners gemäß § 1667 vom 12.05.2022
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 26 · 25.04.2024
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu Ziffer 1. bis 3)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Votum im Plenum)BFF-BIG (Votum im Plenum)
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Votum im Plenum)BFF-BIG (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Plenum) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 02.05.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
a) Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Grote, Telyakar, Amann, Korenke und Christann sowie von Stadträtin O ́Sullivan dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a / Ziffer 1. bis 3)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
zu a / Ziffer 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) Ziffer 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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