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PAR_1276_2022 § 1276 UEBERWIESEN

Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

5

Beschlussdatum

15. Februar 2022

Gremiensitzung

15. Februar 2022

Beschluss

Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst."

Verknüpftes Dokument

OA_138_2022