Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 1232 2022§ 1232UEBERWIESEN

Grundlagen des neuen Schulentwicklungsplans

Beschluss zuNR_225_2021
Gremium

Ausschuss für Bildung und Schulbau

Sitzung

5

Beschlussdatum

14. Februar 2022

Gremiensitzung

14. Februar 2022

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine umfassende Überprüfung der Grundlagen des Schulentwicklungsplans, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren und Bedarfe berücksichtigt werden. Dies ist notwendig, da in der Vergangenheit wiederholt Mängel in der Berechnung festgestellt wurden, die zu einer unzureichenden Schulplatzversorgung führen können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 225 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah einen auf Basis der folgenden Fragen detailliert aufgeschlüsselten Bericht vorzulegen: 1. Welche Faktoren gehen in die aktuelle Berechnung der geplanten Schulplatzbedarfsentwicklung im Rahmen der nächsten großen Fortschreibung des iSEP A ein? 2. Welche Agentur betreut die Erarbeitung des iSEP A und welche zusätzlichen Daten wurden im Vergleich zu den vergangenen Fortschreibungen erhoben? 3. Plant der Magistrat, bei der anstehenden großen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans die berechtigte Kritik von Revisionsamt und Schulgemeinden ernst zu nehmen und folgende Punkte bei der Berechnung und Ausweisung von Bedarfen zu berücksichtigen? a) Darstellung der Auslastung aller Schulen (freie vs. belegte Plätze) b) Berücksichtigung bereits beschlossener Schulerweiterungen und Schulneubauten in der Prognoseberechnung c) Berücksichtigung der Aufnahme von Schüler/-innen an Schulen außerhalb eines Planungsbezirks, zur Einschätzung der tatsächlichen Bedarfe an Schulplätzen einer Schulform/eines Bildungsgangs d) Berücksichtigung zusätzlicher Schüler/-innen aus den errechneten Wohnbaupotenzialen, Nachverdichtungsmaßnahmen und Intensivklassen e) Ermittlung der nachgefragten Plätze (inkl. Abweisungen) an einer Schule bei der Eingangsquote f) Berechnung von Prognosen auch für die Entwicklung der Förderschulen, basierend auf den Entwicklungen der unterschiedlichen Förderbedarfe und der Fortschritte bei der Inklusion während der letzten Jahre g) Durchgängige Angaben zur Entwicklung der Zügigkeit bei allen Schulen h) Aufnahme von Informationen zur Entwicklung der Privatschulen in Frankfurt, da diese auch einen wichtigen Beitrag zur Schulplatzversorgung leisten 4. Wird die große Fortschreibung des iSEP A aktualisierte Informationen zu Jugendhilfeinfrastruktur, Inklusions- und Ganztagsinfrastruktur für alle Planungsbezirke enthalten? 5. In welchen Zeitabständen werden die statistischen Daten, die als Grundlage für die Bedarfsberechnungen dienen, erhoben, und welches Jahr wird für die aktuelle Fortschreibung herangezogen? 6. Was sind die genauen Zeitabläufe zur Beteiligung in den Bildungsregionen? Wer kann sich beteiligen? 7. Was sind die genauen Zeitabläufe zur institutionellen Beteiligung? Wer wird schulseitig beteiligt? 8. Was sind die genauen Zeitabläufe zur parlamentarischen Beteiligung? Wie werden die Fraktionen beteiligt, und wann wird der neue Schulentwicklungsplan dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?"