Grundlagen des neuen Schulentwicklungsplans
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine umfassende Überprüfung der Grundlagen des Schulentwicklungsplans, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren und Bedarfe berücksichtigt werden. Dies ist notwendig, da in der Vergangenheit wiederholt Mängel in der Berechnung festgestellt wurden, die zu einer unzureichenden Schulplatzversorgung führen können.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
- Welche Faktoren gehen in die aktuelle Berechnung der geplanten Schulplatzbedarfsentwicklung im Rahmen der nächsten großen Fortschreibung des SEP A ein?
- Welche Agentur betreut die Erarbeitung des iSEP A und welche zusätzlichen Daten wurden im Vergleich zu den vergangenen Fortschreibungen erhoben?
- Plant der Magistrat bei der anstehenden großen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans die berechtigte Kritik von Revisionsamt und Schulgemeinden ernst zu nehmen und folgende Punkte bei der Berechnung und Ausweisung von Bedarfen zu berücksichtigen?
- a)Darstellung der Auslastung aller Schulen (freie vs. belegte Plätze)
- b)Berücksichtigung bereits beschlossener Schulerweiterungen und Schulneubauten in der Prognoseberechnung
- c)Berücksichtigung der Aufnahme von Schüler/-innen an Schulen außerhalb eines Planungsbezirks, zur Einschätzung der tatsächlichen Bedarfe an Schulplätzen einer Schulform/ eines Bildungsgangs
- d)Berücksichtigung zusätzlicher Schüler/-innen aus den errechneten Wohnbaupotentialen, Nachverdichtungsmaßnahmen und Intensivklassen
- e)Ermittlung der nachgefragten Plätze (inkl. Abweisungen) an einer Schule bei der Eingangsquote
- f)Berechnung von Prognosen auch für die Entwicklung der Förderschulen, basierend auf den Entwicklungen der unterschiedlichen Förderbedarfe und der Fortschritte bei der Inklusion während der letzten Jahre
- g)Durchgängige Angaben zur Entwicklung der Zügigkeit bei allen Schulen
- h)Aufnahme von Informationen zur Entwicklung der Privatschulen in Frankfurt, da diese auch einen wichtigen Beitrag zur Schulplatzversorgung leisten
- Wird die große Fortschreibung des SEP A aktualisierte Informationen zu Jugendhilfeinfrastruktur, Inklusions- und Ganztagsinfrastruktur für alle Planungsbezirke enthalten?
- In welchen Zeitabständen werden die statistischen Daten, die als Grundlage für die Bedarfsberechnungen dienen, erhoben und welches Jahr wird für die aktuelle Fortschreibung herangezogen?
- Was sind die genauen Zeitabläufe zur Beteiligung in den Bildungsregionen? Wer kann sich beteiligen?
- Was sind die genauen Zeitabläufe zur institutionellen Beteiligung? Wer wird schulseitig beteiligt?
- Was sind die genauen Zeitabläufe zur parlamentarischen Beteiligung? Wie werden die Fraktionen beteiligt und wann wird der neue Schulentwicklungsplan dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt?
Begründung
In den letzten Jahren hat sich wiederholt gezeigt, dass die Berechnungsgrundlagen für den iSEP A nicht korrekt sind. Geplante und im Bau befindliche Baugebiete werden nicht miteinberechnet, obwohl bekannt ist, dass dort Wohnungen für Familien entstehen. Es wird auch kein Puffer eingeplant. Ohne Betrachtung der Zahlen über die Grenzen der Planungsbezirke (PB) hinweg und die transparente Darstellung von Auslastung und nachgefragten Plätzen bei Ausweisung der Eingangsquote ist zudem kein realistisches Bild des tatsächlichen Bedarfs darstellbar. So kann eine Schule ausgelastet sein, weil sie viel mehr Bewerbungen hatte, als Plätze zu vergeben waren, aber auch, weil ihr viele Schüler zugewiesen wurden. Diese und viele weitere Punkte führen letztlich zu erheblichen Problemen bei der Schulentwicklungsplanung und werden seit Jahren von Schulleitungen, Eltern, Ortsbeiräten und dem Revisionsamt bemängelt. Die letzten Pläne wurden jedoch trotz hinreichender Kenntnis der Problematik nicht überarbeitet. Der Magistrat verwies auf die nächste große Fortschreibung, für die eine grundlegende Überarbeitung der Systematik mithilfe eines professionellen Dienstleisters geplant sei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021Sie sind hierNRNR 225Grundlagen des neuen SchulentwicklungsplansSTVV-Antrag · CDU
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 210Grundlagen des neuen SchulentwicklungsplansMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)