Grundlagen des neuen Schulentwicklungsplans
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Überarbeitung des integrierten Schulentwicklungsplans in Frankfurt am Main, der auf drei Säulen basiert: Prognose, Monitoring und Steuerung. Ziel ist es, die Schülerzahlen in den Bildungsregionen realistisch zu prognostizieren und die Schulplätze entsprechend anzupassen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Die Grundlogik der integrierten Schulentwicklungsplanung wurde umfassend überarbeitet und durch ein neues Verfahren ersetzt. Die neue integrierte Schulentwicklungsplanung basiert nun auf den drei Säulen 1) Prognose, 2) Monitoring, 3) Steuerung. Weiterhin werden die bisherigen Planungsbezirke von den sechs Bildungsregionen als Organisationsmodell abgelöst.
1) Prognose: Mit der Prognose wird abgeschätzt, wie sich die Schülerzahl in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I je Bildungsregion in den nächsten zehn Schuljahren entwickeln wird. Die Prognose in der gymnasialen Oberstufe erfolgt für die gesamte Stadt.
2) Monitoring: Das Monitoring ist die systematische Überwachung, ob das Bildungsangebot in der Stadt oder in der Bildungsregion so nachgefragt wird wie geplant oder ob ein steuerndes Eingreifen erforderlich wird. Dazu werden die Entwicklungen der einzelnen Bildungsregionen, Bildungsgänge und Schulen in den letzten zehn Jahren nachgezeichnet und mit den getroffenen Annahmen zur zukünftigen Entwicklung regelmäßig überprüft.
3) Steuerung: Die Steuerung dient dazu, auf Basis der Prognose und des Monitorings die erwartete Verteilung der Schülerinnen und Schüler einer Bildungsregion auf die Kapazitäten der jeweiligen Schulen und Bildungsgänge sicherzustellen.
In die Überarbeitung der integrierten Schulentwicklungsplanung sind die Stellungnahmen des Revisionsamtes eingegangen. Zur Begleitung des Überarbeitungsprozesses wurde unter Beteiligung des Revisionsamtes eine stadtweite Ämterrunde installiert und die Ergebnisse der Überarbeitung dort kommuniziert.
Zu 1: Basis für die Prognose der Schülerzahl in den sechs Bildungsregionen ist zum einen die vergangene Bevölkerungsentwicklung sowie die vergangene Schülerzahl in der jeweiligen Stufe und Bildungsregion. Zum anderen wird auf die Bevölkerungsprognose der Stadt Frankfurt zurückgegriffen. Sowohl die vergangene als auch die zukünftige Bevölkerungsentwicklung liegt durch das Amt 12 stadtteilbezogen und je Altersjahrgang vor, d.h., sie lässt sich auf einzelne Bildungsregionen und Altersgruppen aggregieren.
Die Bevölkerungsprognose der Stadt Frankfurt bildet zudem die in den letzten Jahren starke und stadtteilgenaue Wohnbauentwicklung sowie das Wohnbaupotenzial ab. Folglich berücksichtigt die Bevölkerungsprognose die zu erwartende zusätzliche Bevölkerung je Altersjahr, die sich nicht nur durch Geburten ergibt, sondern auch durch Zuwanderung, Binnenwanderung und Fertigstellung der Wohnbauten. Durch die auf der Bevölkerungszahl basierende und auf die Bildungsregion bezogene Prognose lassen sich auch Schülerinnen und Schüler in Intensiv- und Vorklassen berücksichtigen und prognostizieren. Dies erlaubt ein realistisches Bild der zukünftig vorzuhaltenden Schulplätze insgesamt.
Weiterhin gehen die jährlichen Daten des Melderegisters, die Daten der Schulstatistik, die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen, die Übergänge auf weiterführende Schulen, die Meldung zu den Raumbeständen sowie die Meldung des Stadtplanungsamts zu neuen Wohnbaugebieten und Verdichtungsgebieten in die Prognose und das Monitoring ein.
Zu 2: Im Jahr 2019 wurden Frau Prof. Schneider und Frau Dr. Makles vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) beauftragt, die bisher in der Stadt Frankfurt und durch das Stadtschulamt durchgeführte Prognose der Schülerzahl an den Schulen und die damit verbundene Schulentwicklungsplanung zu überarbeiten.
Beim WIB handelt es sich nicht um eine Agentur, sondern um eine fakultätsübergreifende, von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - Schumpeter School of Business and Economics und dem Institut für Bildungsforschung (IfB) in der School of Education getragene wissenschaftliche Einrichtung der Bergischen Universität Wuppertal. Die Forschungsschwerpunkte des WIB sind - neben klassischer Finanzwissenschaft, Ökonomie, Statistik und Ökonometrie - insbesondere die Kosten- und Effizienzanalysen bildungspolitischer Steuerungsmaßnahmen, Bildungsfinanzierung und -renditen, Bedarfs- und Standortanalysen im Schulwesen, Inklusion, Schulwahl und Segregation, Sozialraumanalyse, Migration und migrationsspezifische Aspekte in der Schulstatistik, regionale Disparitäten.
Das WIB wurde im Anschluss an die Überarbeitung mit der Erstellung des Entwurfs des integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 beauftragt, mit dem das neue Verfahren erstmalig zur Anwendung gekommen ist.
Zu 3 a: Der Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans 2020-2029 enthält für jede einzelne Schule ein Datenblatt. Auf dem Datenblatt sind u. a. die Entwicklung der Schülerzahlen und ein Soll-Ist-Vergleich der letzten zehn Schuljahre aufgeführt. Der Soll-Ist-Vergleich weist die Klassen laut Zügigkeit, die tatsächlich gebildeten Klassen sowie die Über- oder Unterbelegung nach Schülerinnen und Schülern und Klassen aus.
Zu 3 b: Die Prognose der Schülerzahl in den sechs Bildungsregionen rechnet die bereits beschlossenen Schulerweiterungen und Neuerrichtungen bis zum Prognosehorizont 2029 ein. Grundlage hierfür sind die vom Amt für Bau und Immobilien benannten voraussichtlichen Betriebsreifen, d. h., zu welchem Schuljahr die Schule umgesetzt sein könnte.
Zu 3 c.: Bei der Betrachtung der Übergänge und der vorhandenen Schulplätze sind sowohl die Schulwahl der Grundschülerinnen und -schüler der öffentlichen Schulen der jeweiligen Bildungsregionen sowie die Schulwahl der Grundschülerinnen und -schüler der Schulen aller Bildungsregionen in die einzelnen Bildungsregionen einbezogen.
Zu 3 d: Wie unter Punkt 1 bereits aufgeführt, wird die Bevölkerungsprognose der Stadt Frankfurt als Datengrundlage verwendet. Damit wird die zu erwartende zusätzliche Bevölkerung je Altersjahr, die sich nicht nur durch Geburten ergibt, sondern auch durch Zuwanderung, Binnenwanderung und Fertigstellung der Wohnbauten, berücksichtigt.
Zu 3 e: Mit der Überarbeitung der integrierten Schulentwicklungsplanung entfallen die schulspezifischen Eingangsquoten.
Bei der Berechnung der Prognose der Schülerzahl in der Primarstufe und der Sekundarstufe I in den sechs Bildungsregionen kommt die Beschulungsquote zur Anwendung. Die Beschulungsquote zeigt, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Bevölkerung im entsprechenden Alter tatsächlich ist, also das Verhältnis der Schülerzahl zur Bevölkerungszahl im entsprechenden Alter.
Für die Sekundarstufe II werden Übergangs- und Durchschnittsquoten berechnet. Die Übergangsquote ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 11 an allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 der Schulzweige IGS, Realschule, G9-Gymnasium sowie Jahrgang 9 im G8-Gymnasium Die Durchgangsquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 12 (13 an allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 11 (12).
Zu 3 f: Mit der Überarbeitung der integrierten Schulentwicklungsplanung wird die Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung und der inklusiven Beschulung umfassend dargestellt. Neben einer gesamtstädtischen Bestandsaufnahme zur Entwicklung zwischen 2010-2019 und der Situation in den einzelnen Bildungsregionen erfolgt auch eine einzelschulische Betrachtung. Trendaussagen zu sonderpädagogischen Schwerpunkten sind ebenfalls aufgenommen. Für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung werden keine Prognosen berechnet.
Zu 3 g: Die Zügigkeit einer Schule wird vom Hessischen Kultusministerium genehmigt und beschreibt, wie viele Parallelklassen pro Jahrgangsstufe gebildet werden können. Ist z.B. eine Grundschule als dreizügige Schule errichtet worden, kann sie in allen vier Jahrgangsstufen jeweils drei Parallelklassen bilden. Hat diese Schule z.B. in einem Schuljahr in Jahrgang 1 vier Parallelklassen gebildet, wird von einer Mehrklassenbildung gesprochen. Die Zügigkeit der Schule verändert sich hierdurch nicht. Hat die Schule in diesem Jahrgang hingegen nur zwei Parallelklassen gebildet, wird von einer Minderklassenbildung gesprochen.
Die Zügigkeit der Schulen ist in allen bisherigen integrierten Schulentwicklungsplänen durchgängig angegeben. Mit der Überarbeitung ist die ggf. notwendige Mehrklassenbildung oder auch Minderklassenbildung in dem bereits unter Punkt 3 a erwähnten Soll-Ist-Vergleich dokumentiert.
Zu 3 h: Die Entwicklung der Privatschulen und die Privatschulbesuchsquote sind im Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans 2020-2029 dokumentiert.
Zu 4: Im Jahr 2022 wird ein Dialogprozess zur integrierten Bildungsplanung Kindertagesbetreuung und Schule durchgeführt. Das Produkt des Dialogprozesses ist eine Strategie-, Ziel- und Maßnahmenplanung bis 2030. Die Planung wird aktualisierte Informationen enthalten.
Zu 5: Der aktuell vorliegende Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans basiert auf der Schulstatistik des Schuljahres 2019/2020. Die Daten werden überwiegend jährlich (Schulstatistik, Anmeldungen und Übergänge, Bevölkerungsdaten) verarbeitet. Die Bevölkerungsvorausberechnung wird jeweils nach Aktualisierung durch das Amt 12 übernommen.
Zu 6: In allen sechs Bildungsregionen wurden zwischen dem 28.09. und 06.10.2021 Sichtungsrunden in digitaler Form durchgeführt. Hierbei wurden die Teilnehmenden über den Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans 2020-2029 und die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung informiert und konnten ihre Anregungen zur Schulentwicklungsplanung schriftlich eingeben.
In Vorbereitung der Sichtungsrunden gab es je Bildungsregion zwei Einladungswellen. Mit der ersten Welle sind alle Schulleitungen angeschrieben worden - auch mit der Bitte, die Einladung in ihren jeweiligen Netzwerken zu verteilen. Das schloss insbesondere auch die Schulelternbeiräte und Schülervertretungen sowie Träger der angeschriebenen Schulen mit ein. Mit der zweiten Welle sind alle lokal zuständigen Ortsbeiräte für die jeweilige Bildungsregion eingeladen worden. Darüber hinaus wurden die Sichtungsrunden über die Transparenzplattform www.frankfurt-macht-schule.de öffentlich kommuniziert.
Zu 7: In einem Informationstermin am 26.10.2021 wurden der Stadtelternbeirat und der StadtschülerInnenrat über den Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans 2020-2029 und die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung informiert und konnten ihre Rückmeldung hierzu geben. An dem Informationstermin haben auch die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher, die Schulformsprecherinnen und -sprecher sowie der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer teilgenommen.
Der Magistrat führt zudem die nach §§ 115, 123 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) definierte formale Beteiligung durch, die eine Anhörung des Stadtelternbeirats und des StadtschülerInnenrats umfasst. Die Anhörung beinhaltet, dass nach Beschluss des Entwurfs durch den Magistrat der Stadtelternbeirat und StadtschülerInnenrat zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert werden. Die angeforderten Stellungnahmen werden dem Hessischen Kultusministerium bei der Genehmigung des Schulentwicklungsplans beigefügt.
Weiterhin ist das Staatliche Schulamt Mitglied im SEP-Lenkungskreis und somit regelhaft und institutionell an der integrierten Schulentwicklungsplanung beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021NRNR 225Grundlagen des neuen SchulentwicklungsplansSTVV-Antrag · CDU
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 210Grundlagen des neuen SchulentwicklungsplansMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)