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PAR 1220 2022§ 1220BEAUFTRAGT

Politische Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht fördern

Beschluss zuK_56_2021
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

9

Beschlussdatum

27. Januar 2022

Gremiensitzung

27. Januar 2022

Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, den neuen Bürgerinnen und Bürgern durch das Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung die Informationen über das ihnen potenziell zustehende aktive und/oder passive Wahlrecht, aufgeteilt nach Gremien und mit Angabe von Wahlintervallen, mitzuteilen. Die zur Verfügung gestellten Materialien sollen um Informationen zur Landtags-, Bundestags- und Europawahl erweitert werden. Die Informationen werden mehrsprachig verfasst und mit weiterführenden Hinweisen versehen. (K 56 mit Maßgabe)