PAR 1220 2022§ 1220BEAUFTRAGT
Politische Partizipationsmöglichkeiten durch Informationen über das aktive und passive Wahlrecht fördern
Beschluss zuK_56_2021Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
9
Beschlussdatum
27. Januar 2022
Gremiensitzung
27. Januar 2022
Beschluss
Der Magistrat wird beauftragt, den neuen Bürgerinnen und Bürgern durch das Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung die Informationen über das ihnen potenziell zustehende aktive und/oder passive Wahlrecht, aufgeteilt nach Gremien und mit Angabe von Wahlintervallen, mitzuteilen. Die zur Verfügung gestellten Materialien sollen um Informationen zur Landtags-, Bundestags- und Europawahl erweitert werden. Die Informationen werden mehrsprachig verfasst und mit weiterführenden Hinweisen versehen. (K 56 mit Maßgabe)