Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach Süd
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Am Hasensprung — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Konzept gegen wiederkehrende illegale Sperrmüllablagerungen im Bereich der Straßenecke Am Hasensprung 131 / Ecke An der Wellenburg21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kalbächer Bachgärten nutzbar halten19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler11.04.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 24.01.2014, V 929 entstanden aus Vorlage: OF 321/12 vom 12.01.2014
Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach Süd Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstücks zwischen dem Spielplatz Am Hasensprung und der Straße Am Höllenberg im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach Süd vorstellt.
Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertiggestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs, unter anderem von Brombeeren, eine Verwilderung eingetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2014OFOF 321/12Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2014Sie sind hierVV 929Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach SüdAnfrage
- 17. März 2014Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 408Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen