Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach Süd
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 408
Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach Süd Bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Fläche handelt es sich offenbar um die Grundstücke Am Höllenberg 3 bis 13. Hier wurde im Mai 2013 jeweils die Errichtung eines Reihenhauses genehmigt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Da eine Baugenehmigung lediglich ein Baurecht, aber keine Baupflicht begründet, besteht seitens des Magistrats keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Zeitpunkt des Baubeginns oder die Dauer der Baumaßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2014OFOF 321/12Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2014VV 929Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach SüdAnfrage
- 17. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 408Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im Bebauungsplanbereich 688 - Kalbach SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab