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Mini-Jobs im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zu Mini-Jobs im Ortsbezirk 1 gebeten, insbesondere zur Anzahl der Beschäftigten, zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Beschäftigung und dem Urlaub sowie zu Maßnahmen gegen rechtswidrige Kündigungen. Ziel ist es, die Rechte der Mini-Jobber zu schützen und sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht wiederholt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1?
  2. Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten?
  3. Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eines schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen?

Begründung

Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Februar 2024OFOF 1184/1Mini-Jobs im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. März 2024Sie sind hier
    VV 891Mini-Jobs im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  3. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1059„Mini-Jobs im Ortsbezirk 1“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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