Mini-Jobs im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu Mini-Jobs im Ortsbezirk 1 gebeten, insbesondere zur Anzahl der Beschäftigten, zur einheitlichen Vorgehensweise bei der Beschäftigung und dem Urlaub sowie zu Maßnahmen gegen rechtswidrige Kündigungen. Ziel ist es, die Rechte der Mini-Jobber zu schützen und sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht wiederholt werden.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFragen an den Magistrat
- Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1?
- Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten?
- Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eines schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen?
Begründung
Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2024OFOF 1184/1Mini-Jobs im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2024Sie sind hierVV 891Mini-Jobs im Ortsbezirk 1Anfrage
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1059„Mini-Jobs im Ortsbezirk 1“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen