Mini-Jobs im Ortsbezirk 1
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
- Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1?
- Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten?
- Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eine schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen?
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
- Wie viele Mini-Jobber beschäftigt der Magistrat im Ortsbezirk 1?
- Gibt es in der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) im Ortsbezirk 1 eine einheitliche Vorgehensweise, wie Mini-Jobber beschäftigt werden und wie viel Urlaub sie erhalten?
- Was unternimmt der Magistrat, damit sich rechtswidrige Handlungen wie die Kündigung eine schwerbehinderten Mini-Jobbers, der um Urlaub anfragt und daraufhin eine Kündigung erhält, nicht wiederholen? Begründung: Ein Großteil der Mini-Jobber der Stadt Frankfurt (inklusive Eigenbetriebe) dürften im Ortsbezirk 1 tätig sein. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 10.02.2024 wurde von einem Vorfall berichtet, dass einem Mini-Jobber der ihm zustehende bezahlte Urlaub verwährt wurde und er stattdessen sogar gekündigt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1184/1Mini-Jobs im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2024VV 891Mini-Jobs im Ortsbezirk 1Anfrage
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1059„Mini-Jobs im Ortsbezirk 1“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)