Ladengalerie Bockenheim
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 873 entstanden aus Vorlage: OF 541/2 vom 26.04.2018
Betreff: Ladengalerie Bockenheim Der Magistrat wird hinsichtlich des gemäß Presseberichten erfolgten Verkaufs der Bockenheimer Ladengalerie und der zugehörigen Wohnungen gebeten, 1. zu erläutern, warum der Ortsbeirat 2 nicht seitens der Stadt vorab über den Verkauf informiert wurde sondern die Informationen der laufenden Presseberichterstattung entnehmen muss; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft wurde und mit welchem Ergebnis; 3. den Inhalt der möglicherweise abgeschlossenen Abwendungserklärung sowie deren rechtliche Konsequenzen den betroffenen Mietern und dem Ortsbeirat 2 zu erläutern; 4. das zukünftige Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept des neuen Eigentümers für die Ladengalerie und die zugehörigen Wohnungen im Ortsbeirat 2 vorzustellen.
Begründung: Von einem Verkauf der Bockenheimer Ladengalerie sind zahlreiche Mietwohnungen betroffen. Mögliche Konsequenzen für die dortigen Mieter/-innen sollen frühzeitig und transparent kommuniziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. April 2018OFOF 541/2Fragen zum Verkauf der Bockenheimer LadengalerieOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2018Sie sind hierVV 873Ladengalerie BockenheimAnfrage
- 2. Juli 2018STST 1169Ladengalerie BockenheimStellungnahme
- 29. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2016Ladengalerie BockenheimStellungnahme
- 29. Mai 2019OFOF 814/2Der Neueigentümer der Bockenheimer Ladengalerie soll endlich sein Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen