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Ladengalerie Bockenheim

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 873 entstanden aus Vorlage: OF 541/2 vom 26.04.2018

Betreff: Ladengalerie Bockenheim Der Magistrat wird hinsichtlich des gemäß Presseberichten erfolgten Verkaufs der Bockenheimer Ladengalerie und der zugehörigen Wohnungen gebeten, 1. zu erläutern, warum der Ortsbeirat 2 nicht seitens der Stadt vorab über den Verkauf informiert wurde sondern die Informationen der laufenden Presseberichterstattung entnehmen muss; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft wurde und mit welchem Ergebnis; 3. den Inhalt der möglicherweise abgeschlossenen Abwendungserklärung sowie deren rechtliche Konsequenzen den betroffenen Mietern und dem Ortsbeirat 2 zu erläutern; 4. das zukünftige Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept des neuen Eigentümers für die Ladengalerie und die zugehörigen Wohnungen im Ortsbeirat 2 vorzustellen.

Begründung: Von einem Verkauf der Bockenheimer Ladengalerie sind zahlreiche Mietwohnungen betroffen. Mögliche Konsequenzen für die dortigen Mieter/-innen sollen frühzeitig und transparent kommuniziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. April 2018OFOF 541/2Fragen zum Verkauf der Bockenheimer LadengalerieOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Mai 2018Sie sind hier
    VV 873Ladengalerie Bockenheim
    Anfrage
  3. 2. Juli 2018STST 1169Ladengalerie BockenheimStellungnahme
  4. 29. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2016Ladengalerie BockenheimStellungnahme
  5. 29. Mai 2019OFOF 814/2Der Neueigentümer der Bockenheimer Ladengalerie soll endlich sein Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept vorstellenOrtsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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