Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller Stand
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Stand der Bebauung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 gebeten. Die Anfrage erfolgt, da seit der letzten Stellungnahme über ein Jahr vergangen ist und kein Fortschritt erkennbar ist.
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Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailKontext
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand zu den in der Stellungnahme ST 45 vom 17. Januar 2020 dargestellten Beratungsgesprächen zur Bebauung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 mitzuteilen. Ist es der stadtnahen Stiftung und der ABG Frankfurt Holding mittlerweile möglich, einen Zeitplan zur Bebauung des seit vielen Jahren leer stehenden Gebäudes zu prognostizieren?
Begründung
Seit der letzten Stellungnahme zur Liegenschaft sind weitere eineinhalb Jahre vergangen. Am bedauerlichen äußerlichen Zustand des Gebäudes lässt sich kein Fortschritt in der Sache erkennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2018OFOF 779/1Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2018VV 1066Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Anfrage
- 14. Juni 2019STST 1145Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Stellungnahme
- 17. Januar 2020STST 45Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Stellungnahme
- 14. Juni 2021OFOF 70/1Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021Sie sind hierVV 85Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandAnfrage
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 152 WochenSTST 1831Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen