Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5
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Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2018, V 1066 entstanden aus Vorlage: OF 779/1 vom 11.11.2018
Betreff: Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten:
- In welcher Weise wird die Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 derzeit genutzt (Wohnzwecke, Hotelnutzung)?
- Welche Absichten hat die Liegenschaftseigentümerin für eine künftige Nutzung?
- Wie lange dauert der jetzige Zustand noch an? Begründung: Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung regelmäßig Fragen zu dieser Liegenschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2018OFOF 779/1Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2018Sie sind hierVV 1066Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Anfrage
- 14. Juni 2019STST 1145Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Stellungnahme
- 17. Januar 2020STST 45Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Stellungnahme
- 14. Juni 2021OFOF 70/1Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021VV 85Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandAnfrage
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 152 WochenSTST 1831Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0