Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller Stand
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über den aktuellen Stand der Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bauvorbescheid für den Abbruch vorliegt und die Bebauung der Fläche voraussichtlich im Jahr 2022 beginnen kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- E-Scooter-Parkzone in der Mainstraße verlegen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fischerfeldstraße vor Falschparkern sichern16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fischerfeldstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zwischen der Stadt Frankfurt am Main, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der ABG FRANKFURT HOLDING sind zwischenzeitlich weitere Gespräche geführt worden. Ein Bauvorbescheid für den Abbruch liegt vor, nachdem die Schutzwürdigkeit der Gewölbekeller unter dem Gebäude seitens der Landesdenkmalbehörde nicht festgestellt werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass mit der anstehenden Rechtskraft des neuen Planungsrechts des B 897 mit der Bebauung der Fläche im Jahr 2022 begonnen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2018VV 1066Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Anfrage
- 17. Januar 2020STST 45Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5Stellungnahme
- 14. Juni 2021OFOF 70/1Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021VV 85Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandAnfrage
- 11. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1831Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller StandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab