Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße
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Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 839 entstanden aus Vorlage: OF 446/9 vom 09.04.2018
Betreff: Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße Seit diesem Frühjahr befinden sich zwei Aufbauten auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße. Die Bundesnetzagentur zeigt an dem Standort (190100) 18 Mobilfunkmasten auf, in Höhe von 35 Metern und 66 Metern des Gebäudes. Die Strahlungsangaben stammen aus 2015. http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte/default.aspx?l at=50.14431869390127&lon=8.659415245056154&zoom=15. Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: - Um was handelt es sich bei den Aufbauten? - Was ist der Zweck dieser Aufbauten? - Wann und durch wen wurden sie genehmigt? - Sollten hinter den Aufbauten Funk- oder Fernmeldeinrichtungen verborgen sein, welche Leistung strahlen sie ab? - In welche Richtungen strahlen sie?
Begründung: Vor Jahren gab es einmal ein Mobilfunkkataster der Stadt Frankfurt, in dem Bürgerinnen und Bürger nachschauen konnten, welche Belastungen in Wohnortnähe vorhanden sein könnten. Auch wurde darauf geachtet, dass empfindliche Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser usw. nicht im nahen Abstrahlbereich der Masten lagen. Veränderungen sollten zum Schutze der Menschen sofort bekannt gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2018OFOF 446/9Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018Sie sind hierVV 839Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeAnfrage
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1213Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen