Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1213
Betreff: Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße Der Magistrat hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils den Austausch der Kühlaggregate und das Aufstellen von Kühlaggregaten mit Einhausung auf dem Dach des Büro- und Technikgebäudes bauaufsichtlich genehmigt. Mobilfunkanlagen waren hier nicht Gegenstand der Baugenehmigung. Mobilfunkanlagen sind nach § 55 der Hessischen Bauordnung in der Regel genehmigungsfrei und lediglich anzeigepflichtig. Für die Liegenschaft liegen dem Magistrat zwei solcher Anzeigen vor. Im Jahr 2009 wurde dem Magistrat die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkstation angezeigt und in 2011 die Errichtung eines Funkcontainers. Zur Strahlungsleistung und -richtung der Anlagen kann der Magistrat keine Angaben machen. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Gesundheitsgefahren von derartigen Mobilfunkanlagen können nach geltender Rechtslage jedoch regelmäßig ausgeschlossen werden, da zur Errichtung solcher Anlagen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Mit der Standortbescheinigung wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2018OFOF 446/9Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018VV 839Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeAnfrage
- 9. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1213Aufbau auf dem Telekom-Haus in der RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab