Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad
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Neues zu Adolf-Miersch-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.03.2018, V 796 entstanden aus Vorlage: OF 797/5 vom 02.03.2018
Betreff: Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann das Radfahren gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße (gegenläufiger Radverkehr) in der Heinrich-Seliger-Straße in Niederrad vollständig freigegeben wird.
Begründung: Die Sanierung der Heinrich-Seliger-Straße zwischen Adolf-Miersch-Straße und Else-Alken-Straße ist im Dezember 2017 abgeschlossen worden. Auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung der Adolf-Miersch-Straße und der Sackgasse Heinrich-Seliger-Straße sind zwar auf der Fahrbahndecke die Markierungen mit dem Fahrradsymbol angebracht und sowohl die entsprechenden Zusatzzeichen für den gegenläufigen Radverkehr (lfd. Nr. 2.1 und 9.1 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) als auch eine Fahrradampel an der o. g. Kreuzung installiert worden. Allerdings sind die entsprechenden Symbole auf den Zusatzzeichen derzeit noch durchgestrichen und die Ampel ist abgedeckt, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund erkennbar wäre. Der Widerspruch zwischen Fahrbahnmarkierung und durchgestrichenen Zusatzzeichen sollte baldmöglichst aufgehoben und der gegenläufige Radverkehr ausdrücklich zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2018OFOF 797/5Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. März 2018Sie sind hierVV 796Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in NiederradAnfrage
- 15. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1133Freigabe des Radfahrens gegen die Einbahnstraße in der Heinrich-Seliger-Straße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen