Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!
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Auskunftsersuchen vom 22.08.2013, V 790 entstanden aus Vorlage: OF 415/3 vom 13.06.2013
Betreff: Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern! Seit mehr als 20 Jahren befindet sich das weit über die Stadtteilgrenzen hinaus bekannte und beliebte türkische Restaurant Manolya am äußersten Zipfel des Nordends, nämlich an der Ecke Sandweg/Höhenstraße. Wie bekannt wurde, musste das Lokal Ende Juli schließen. Der Mietvertrag lief aus, die neuen Mietbedingungen - 600 Euro Erhöhung plus Staffelmiete - machten es dem Gastronomen unmöglich, das Lokal dort weiterzuführen. Dies ist ein großer Verlust für den Stadtteil. Vor dem Hintergrund, dass diese Schließung derzeit nicht rückgängig gemacht werden kann, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist es mit irgendwelchen Instrumenten und mit Einschaltung der verantwortlichen Ämter möglich, künftig traditionsreiche, beliebte Lokale oder Geschäfte zu erhalten?
- Sind Möglichkeiten denkbar, einem solchen Gastronomen ein anderes Mietobjekt im Stadtteil anzubieten?
- Wie kann verhindert werden, dass es sich praktisch nur noch Firmenketten leisten können, solche teuren Räumlichkeiten zu mieten?
- Was für ein Geschäft wird in dieses Objekt einziehen? Begründung: Bei dem Restaurant Manolya handelte es sich um eine sehr beliebte Gaststätte für ein breites Publikum, die aus der Vielzahl der Lokale mit austauschbarem Angebot überaus angenehm herausstach. Das Verschwinden solcher unverwechselbaren Geschäfte sollte unbedingt verhindert werden, um nicht auch der sonst entstehenden Gesichtslosigkeit der Städte weiter Vorschub zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2013OFOF 415/3Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2013Sie sind hierVV 790Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Anfrage
- 18. November 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1588Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen