Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1588
Betreff: Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!
Zu 1: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sieht keine Möglichkeit der behördlichen Einflussnahme auf die Vermietungsentscheidungen privater Immobilieneigentümer. Lediglich bei städtischen Immobilien ist eine solche Einflussmöglichkeit gegeben.
Zu 2. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH hat mit dem betroffenen Gastronomen Kontakt aufgenommen und die Unterstützung bei der Suche einer alternativen Immobilie angeboten. Der Gastronom ist nach eigenen Angaben derzeit in der Ideenfindungsphase für ein neues Gastronomieprojekt und noch nicht auf der aktiven Immobiliensuche.
Zu 3. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat keine Einflussmöglichkeit auf die Mietpreisgestaltung privater Immobilieneigentümer.
Zu 4. Der Immobilieneigentümer wurde von der Wirtschaftsförderung Frankfurt um eine Auskunft gebeten. Bis Zeitpunkt der Abgabe dieser Stellungnahme gab es keine Reaktion von Seiten des Immobilieneigentümers.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2013OFOF 415/3Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2013VV 790Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Anfrage
- 18. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1588Verdrängung alteingesessener Gastronomie verhindern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab