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Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg

Vorlagentyp: V
245 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 fordert Informationen zur grundhaften Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg. Es wird um Klärung der Gründe für die Verzögerung, der Auswirkungen auf das Bauwerk sowie der finanziellen Konsequenzen gebeten. Ziel ist es, eine verlässliche Zeitplanung für die Instandsetzung zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.

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Neues zu Arthur-von-Weinberg-Steg per E-Mail

Fragen an den Magistrat

  1. In der Stellungnahme ST 1996 vom 28.10.2019 erklärt der Magistrat, dass eine grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinsberg-Steges vorgesehen ist. Offensichtlich besteht eine Notwendigkeit, diese Fußgängerbrücke einer grundhaften Instandsetzung zu unterziehen. Warum hat diese grundhafte Instandsetzung bisher nicht stattgefunden?
  2. Welche Folgen hat die Verschiebung der grundhaften Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges für das Brückenbauwerk?
  3. Nachdem nun auch 2023 keine grundhafte Instandsetzung stattgefunden hat, ist infolgedessen in Zukunft mit einer längeren Sperrung der Fußgängerbrücke zu rechnen oder kann der Magistrat bzw. können die zuständigen Ämter dies ausschließen?
  4. In seiner Stellungnahme ST 1152 vom 16.05.2022 erklärt der Magistrat, dass zur geplanten Instandsetzung der Brücke zu diesem Zeitpunkt noch Grundlagenermittlungen laufen, deren Ergebnisse inklusive eines Instandsetzungskonzeptes bis zum dritten Quartal 2022 vorliegen. Liegen Untersuchungsergebnisse der Grundlagenermittlung und Instandsetzungskonzept nun vor?
  5. In seiner Stellungnahme ST 1152 vom 16.05.2022 weist der Magistrat nach eingehender Prüfung darauf hin, dass die Kosten für eine Fährverbindung sehr hoch und mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sei. Sind dieser Erkenntnis Aufwand und Kosten des Mehrverkehrs an Kfz und zusätzliche Belastungen des ÖPNV während einer Instandsetzung entgegengesetzt worden? (Es sei darauf hingewiesen, dass die ehemalige Fähre Offenbach/Fechenheim immer noch in der Benutzung durch den Abenteuerspielplatz Riederwald ist und Anlegesteg und Möglichkeit des Anlandens an beiden Seiten des Ufers vorhanden sind).
  6. Sind dem Magistrat die zusätzlichen Kosten bekannt, die durch eine hinausgeschobene Instandsetzung und die aktuell eklatante Erhöhung der Baukosten entstehen?
  7. Wann ist nun belastbar mit einer Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges zu rechnen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2019OFOF 602/11Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. August 2019VV 1376Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegAnfrage
  3. 28. Oktober 2019STST 1996Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegStellungnahme
  4. 22. Januar 2022OFOF 183/11Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 7. Februar 2022VV 310Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, FechenheimAnfrage
  6. 16. Mai 2022STST 1152Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, FechenheimStellungnahme
  7. 4. November 2023OFOF 523/11Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergStegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 27. November 2023Sie sind hier
    VV 789Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergSteg
    Anfrage
  9. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 245 WochenSTST 641Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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