Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg
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Zusammenfassung
Die grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg wird aufgrund von Haushaltskonsolidierungen verschoben. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Korrosionsschutzes und des Gehwegbelags, wobei keine gravierenden Auswirkungen auf die Standsicherheit zu erwarten sind. Die Instandsetzung wird voraussichtlich erst 2026 erfolgen.
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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergSteg27.11.2023 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Arthur-von-Weinberg-Steg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Unter anderem haben die Haushaltskonsolidierungen und neue Prioritäten im Frankfurter Westen zu Verschiebung der geplanten grundhaften Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steges geführt. Zu
- Bei der grundhaften Instandsetzung ist eine vollständige Erneuerung des Korrosionsschutzes der Stahlbauteile (neuer Deckanstrich) geplant. Außerdem soll der Gehwegbelag vollständig erneuert werden. Eine Verschiebung hat keine gravierenden Auswirkungen auf die Standsicherheit des Bauwerkes. An den Stahlbauteilen ist derzeit noch keine erhebliche Korrosion aufgetreten. Eine Verschiebung der Instandsetzung kann jedoch eine kleinflächige Reparatur des Gehwegbelags nötig machen. Dieser ist stellenweise stark verschlissen. Zu
- Eine Verschiebung der grundhaften Instandsetzung führt nicht dazu, dass die Maßnahme an sich länger dauert. Es ist ohnehin geplant, alle Stahlbauteile neu zu beschichten und den Gehwegbelag vollständig zu erneuern. Zu
- Die Materialuntersuchungen für die grundhafte Instandsetzung wurden durchgeführt und liegen vor. Derzeit stellt ein Ingenieurbüro das Instandsetzungskonzept fertig. Es sind unter anderem noch Abstimmungen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt erforderlich. Zu
- Der Magistrat hält aufgrund der aktuellen Haushaltssituation daran fest, keine Fährverbindung einzurichten. Die Kosten sind derzeit nicht finanzierbar. Da die vom Ortsbeirat erwähnten Rechnungen sehr spekulativ wären, hat der Magistrat solche nicht aufgestellt. Zu
- Es wird voraussichtlich kein zusätzlicher Aufwand durch die verschobene Instandsetzung entstehen, aber mit Kostensteigerungen aufgrund von Inflation und allgemeiner Baupreisentwicklung muss gerechnet werden. Die Höhe der Kostensteigerungen lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Zu
- Derzeit kann der Magistrat keine belastbare Aussage zum Ausführungszeitraum treffen. Mit einer grundhaften Instandsetzung ist jedoch erst in 2026 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2019VV 1376Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegAnfrage
- 28. Oktober 2019STST 1996Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegStellungnahme
- 7. Februar 2022VV 310Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, FechenheimAnfrage
- 16. Mai 2022STST 1152Grundhafte Instandsetzung des Arthur-von-Weinberg-Steg, FechenheimStellungnahme
- 4. November 2023OFOF 523/11Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergStegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023VV 789Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke ArthurvonWeinbergStegAnfrage
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 242 WochenSTST 641Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-StegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab