Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Datierung und Nutzung des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes bereitzustellen. Dies betrifft sowohl die historische Nutzung als auch den aktuellen baulichen Zustand des Gebäudes. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der historischen Bedeutung und der derzeitigen Eigentumsverhältnisse.
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Alt-Heddernheim — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.01.2026.
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Heddernheimer Schloss sanieren und aufwerten13.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Alt-Heddernheim per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Datierung ist bei dem Gebäude Diezer Straße 10 richtig?
- Existieren Quellen/Archivalien zur Nutzung des Gebäudes als Schule und Bürgermeisteramt und wenn ja, welche?
- Für welche Zwecke wurde das Gebäude vor und nach 1910 genutzt?
- Wenn das Gebäude zum Besitz der ehemals selbstständigen Gemeinde Heddernheim gehörte, ist die Stadt Frankfurt heute noch Eigentümerin des Gebäudes?
- Wie bewertet der Magistrat den baulichen Zustand des Gebäudes und seinen Denkmalwert?
- Hält der Magistrat die Anbringung einer Informationstafel an dem Haus für möglich und welche Kosten würden entstehen?
Kontext
In der Diezer Straße 10/Ecke Alt-Heddernheim befindet sich die ehemalige Heddernheimer Elementarschule. Bis zum Neubau der heutigen Robert-Schu mann-Schule (mit allen Bauphasen zwischen 1880 und 1905) hat das Haus für Schulzwecke und bis zur Eingemeindung nach Frankfurt 1910 als Bürgermeisteramt für Heddernheim gedient. In der Literatur existieren jedoch unterschiedliche Angaben über das Alter des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Während die Heddernheimer Lokalforschung das Gebäude als Bauprojekt der kurmainzer Zeit auf 1726 datiert, beschreibt es die Frankfurter Denkmaltopographie (S. 564) als "Wohnhaus um 1910".
Dies vorausgeschickt
Begründung
In der Diezer Straße 10/Ecke Alt-Heddernheim befindet sich die ehemalige Heddernheimer Elementarschule. Bis zum Neubau der heutigen Robert-Schu mann-Schule (mit allen Bauphasen zwischen 1880 und 1905) hat das Haus für Schulzwecke und bis zur Eingemeindung nach Frankfurt 1910 als Bürgermeisteramt für Heddernheim gedient. In der Literatur existieren jedoch unterschiedliche Angaben über das Alter des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Während die Heddernheimer Lokalforschung das Gebäude als Bauprojekt der kurmainzer Zeit auf 1726 datiert, beschreibt es die Frankfurter Denkmaltopographie (S. 564) als "Wohnhaus um 1910".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 339/8Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2023Sie sind hierVV 764Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10Anfrage
- 8. Januar 2024STST 66Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10Stellungnahme
- 20. Mai 2024OFOF 431/8Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2024OMOM 5598Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10Direktanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 378Ehemaliges Schulgebäude Diezer Straße 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen