Aktueller Sachstand AdAptiv
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Unterstützung des gemeinschaftlichen Wohnprojekts AdAptiv in Bockenheim zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um den Ortsbeirat 2 rechtzeitig in den Entscheidungsprozess einbeziehen zu können.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie er die Realisierung des gemeinschaftlichen Wohnprojekts AdAptiv in Bockenheim unterstützen wird;
- wie sich die finanzielle und sonstige Unterstützung des Magistrats für AdAptiv im Vergleich mit den für andere gemeinschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt gewährten Hilfen darstellt;
- wie sich insbesondere die für die Erbpacht relevanten Parameter (Bodenrichtwert, Erbpachtzinssatz etc.) und die daraus resultierende Höhe des jährlich zu zahlenden Erbpachtbetrags seit dem Zeitpunkt der Vergabe im Konzeptverfahren in 2020 entwickelt haben.
Statt einer schriftlichen Berichterstattung kann der Magistrat auch in einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats 2 vortragen.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
Begründung
Es besteht Informationsbedarf. Die Projektgruppe selbst hatte zuletzt vor der Sommerpause im Ortsbeirat 2 über das herausfordernde Umfeld für das Wohnprojekt berichtet und mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Realisierung im ersten Quartal 2024 ansteht. Damit sich der Ortsbeirat 2 in den Entscheidungsprozess einbringen kann, wird um rechtzeitige Information gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2023OFOF 734/2Aktueller Sachstand AdAptivOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2023Sie sind hierVV 761Aktueller Sachstand AdAptivAnfrage
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 429Aktueller Sachstand AdAptivStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen